Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 05. Oktober 1994
§ 359

§ 359 – Verweisung auf das Einführungsgesetz

Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt an einem bestimmten Tag in Kraft.
  • Der Tag wird durch ein Einführungsgesetz festgelegt.
  • Das Einführungsgesetz bezieht sich auf die Insolvenzordnung.
  • Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht genannt.
  • Die Regelung betrifft die Anwendung des Gesetzes.