Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
05. Oktober 1994
§ 359
§ 359 – Verweisung auf das Einführungsgesetz
Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt an einem bestimmten Tag in Kraft.
- Der Tag wird durch ein Einführungsgesetz festgelegt.
- Das Einführungsgesetz bezieht sich auf die Insolvenzordnung.
- Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht genannt.
- Die Regelung betrifft die Anwendung des Gesetzes.