Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 07. September 1966
§ 9

§ 9 – Prüfungskommission

Die Prüfungskommission wird beim Deutschen Patent- und Markenamt gebildet. Das Deutsche Patent- und Markenamt beruft in diese Kommission Mitglieder des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts sowie Patentanwälte und Patentassessoren.

Kurz erklärt

  • Die Prüfungskommission wird beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichtet.
  • Mitglieder der Kommission kommen vom Bundespatentgericht und dem Deutschen Patent- und Markenamt.
  • Auch Patentanwälte und Patentassessoren sind Teil der Kommission.
  • Die Kommission hat eine wichtige Rolle im Prüfungsprozess.
  • Sie besteht aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen des Patentrechts.