Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 07. September 1966
§ 129

§ 129 – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.

Kurz erklärt

  • Der Generalbundesanwalt übernimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft.
  • Dies geschieht im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.
  • Der Generalbundesanwalt ist eine zentrale Figur in diesem Prozess.
  • Die Staatsanwaltschaft hat eine wichtige Rolle im rechtlichen Verfahren.
  • Der Bundesgerichtshof ist das höchste Gericht in Deutschland.