Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
07. September 1966
§ 129
§ 129 – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.
Kurz erklärt
- Der Generalbundesanwalt übernimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft.
- Dies geschieht im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.
- Der Generalbundesanwalt ist eine zentrale Figur in diesem Prozess.
- Die Staatsanwaltschaft hat eine wichtige Rolle im rechtlichen Verfahren.
- Der Bundesgerichtshof ist das höchste Gericht in Deutschland.