Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
07. September 1966
§ 1
§ 1 – Stellung in der Rechtspflege
Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Kurz erklärt
- Der Patentanwalt hat eine besondere Rolle im Rechtssystem.
- Er ist unabhängig in seiner Arbeit.
- Seine Aufgaben sind durch das Gesetz festgelegt.
- Er agiert im Bereich des Patentrechts.
- Er trägt zur Rechtspflege bei.