Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 07. September 1966
§ 1

§ 1 – Stellung in der Rechtspflege

Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Kurz erklärt

  • Der Patentanwalt hat eine besondere Rolle im Rechtssystem.
  • Er ist unabhängig in seiner Arbeit.
  • Seine Aufgaben sind durch das Gesetz festgelegt.
  • Er agiert im Bereich des Patentrechts.
  • Er trägt zur Rechtspflege bei.