Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
07. September 1966
§ 9
§ 9 – Prüfungskommission
Die Prüfungskommission wird beim Deutschen Patent- und Markenamt gebildet. Das Deutsche Patent- und Markenamt beruft in diese Kommission Mitglieder des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts sowie Patentanwälte und Patentassessoren.
Kurz erklärt
- Die Prüfungskommission wird beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichtet.
- Mitglieder der Kommission kommen vom Bundespatentgericht und dem Deutschen Patent- und Markenamt.
- Auch Patentanwälte und Patentassessoren sind Teil der Kommission.
- Die Kommission hat eine wichtige Rolle im Prüfungsprozess.
- Sie besteht aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen des Patentrechts.