§ 171a – Stadtumbaumaßnahmen
(1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch nach den Vorschriften dieses Teils durchgeführt werden. (2) Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden. (3) Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung angepasst wird, normal normal die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden, normal normal innerstädtische Bereiche gestärkt werden, normal normal nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden, normal normal einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden, normal normal brachliegende oder freigelegte Flächen einer nachhaltigen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienenden städtebaulichen Entwicklung oder einer mit dieser verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden, normal normal innerstädtische Altbaubestände nachhaltig erhalten werden. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Stadtumbaumaßnahmen können im öffentlichen Interesse durchgeführt werden, um die Stadtentwicklung zu fördern.
- Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Gebiete mit städtebaulichen Funktionsverlusten zu verbessern.
- Funktionsverluste treten auf, wenn es ein Überangebot an Wohnraum gibt oder Klimaschutzanforderungen nicht erfüllt werden.
- Die Maßnahmen sollen die Siedlungsstruktur an die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft anpassen und die Umwelt verbessern.
- Ziel ist es, nicht mehr benötigte Gebäude umzunutzen oder abzubauen und brachliegende Flächen nachhaltig zu entwickeln.