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Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, normal normal Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30), normal normal Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, normal normal Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1) geändert worden ist. normal normal normal arabic * column F2415_BJNR003410960 exp )
Kurz erklärt
- Das Gesetz setzt mehrere EU-Richtlinien zum Schutz der Natur und Umwelt um.
- Es betrifft die Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen.
- Es regelt die Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Pläne und Programme.
- Es beinhaltet Vorschriften zum Schutz wildlebender Vogelarten.
- Die genannten Richtlinien wurden mehrfach geändert und aktualisiert.