Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
09. September 1965
§ 64
§ 64 – Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Kurz erklärt
- Das Urheberrecht schützt die Werke von Urhebern.
- Es gilt für einen Zeitraum von siebzig Jahren.
- Die Frist beginnt nach dem Tod des Urhebers.
- Nach Ablauf der Frist erlischt das Urheberrecht.
- Die Werke werden dann gemeinfrei und können von jedem genutzt werden.