Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 23. Mai 1949
Art 146

Art 146 – gg

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Kurz erklärt

  • Das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk.
  • Es bleibt gültig bis eine neue Verfassung beschlossen wird.
  • Die neue Verfassung muss durch das deutsche Volk in freier Entscheidung angenommen werden.
  • Die Gültigkeit des Grundgesetzes endet mit Inkrafttreten der neuen Verfassung.
  • Dies geschieht nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands.