Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
23. Mai 1949
Art 22
Art 22 – gg
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. (2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Kurz erklärt
- Die Hauptstadt von Deutschland ist Berlin.
- Der Bund ist verantwortlich für die Repräsentation des Staates in Berlin.
- Die genauen Regelungen dazu werden durch Bundesgesetze festgelegt.
- Die offizielle Flagge Deutschlands hat die Farben Schwarz, Rot und Gold.
- Diese Farben sind in der Reihenfolge Schwarz oben, Rot in der Mitte und Gold unten angeordnet.