Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 23. Mai 1949
Art 22

Art 22 – gg

(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. (2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Kurz erklärt

  • Die Hauptstadt von Deutschland ist Berlin.
  • Der Bund ist verantwortlich für die Repräsentation des Staates in Berlin.
  • Die genauen Regelungen dazu werden durch Bundesgesetze festgelegt.
  • Die offizielle Flagge Deutschlands hat die Farben Schwarz, Rot und Gold.
  • Diese Farben sind in der Reihenfolge Schwarz oben, Rot in der Mitte und Gold unten angeordnet.