Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
23. Mai 1949
Art 140
Art 140 – gg
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Kurz erklärt
- Artikel 136 bis 141 der deutschen Verfassung von 1919 sind gültig.
- Diese Artikel sind Teil des aktuellen Grundgesetzes.
- Die Bestimmungen stammen aus der Weimarer Republik.
- Sie bleiben rechtlich relevant und verbindlich.
- Es handelt sich um grundlegende Regelungen der Verfassung.