Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 23. Mai 1949
Art 65a

Art 65a – gg

(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. (2) (weggefallen)

Kurz erklärt

  • Der Bundesminister für Verteidigung hat die Kontrolle über die Streitkräfte.
  • Er übt die Befehls- und Kommandogewalt aus.
  • Ein bestimmter Abschnitt des Gesetzes wurde gestrichen.
  • Es gibt keine weiteren Regelungen in diesem Abschnitt.
  • Die Verantwortung liegt beim Verteidigungsminister.