Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
23. Mai 1949
Art 115b
Art 115b – gg
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
Kurz erklärt
- Im Verteidigungsfall übernimmt der Bundeskanzler die Kontrolle über die Streitkräfte.
- Die Befehls- und Kommandogewalt wird an den Bundeskanzler übertragen.
- Dies geschieht mit der offiziellen Verkündung des Verteidigungsfalles.
- Der Bundeskanzler hat dann die Verantwortung für militärische Entscheidungen.
- Die Regelung betrifft die gesamte Bundeswehr.