Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 23. Mai 1949
Art 115b

Art 115b – gg

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

Kurz erklärt

  • Im Verteidigungsfall übernimmt der Bundeskanzler die Kontrolle über die Streitkräfte.
  • Die Befehls- und Kommandogewalt wird an den Bundeskanzler übertragen.
  • Dies geschieht mit der offiziellen Verkündung des Verteidigungsfalles.
  • Der Bundeskanzler hat dann die Verantwortung für militärische Entscheidungen.
  • Die Regelung betrifft die gesamte Bundeswehr.