Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 23. Mai 1949
Art 20

Art 20 – gg

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Kurz erklärt

  • Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • Die Staatsgewalt geht vom Volk aus.
  • Das Volk übt die Staatsgewalt durch Wahlen, Abstimmungen und verschiedene Organe aus.
  • Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung müssen sich an die Verfassung und Gesetze halten.
  • Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand gegen Versuche, die Ordnung zu beseitigen, wenn keine anderen Lösungen möglich sind.