Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
23. Mai 1949
Art 8
Art 8 – gg
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Kurz erklärt
- Alle Deutschen dürfen sich friedlich und ohne Waffen versammeln.
- Es ist keine Anmeldung oder Erlaubnis erforderlich.
- Das Versammlungsrecht gilt für alle Deutschen.
- Für Versammlungen im Freien können gesetzliche Einschränkungen gelten.
- Einschränkungen müssen durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen.