Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 23. Mai 1949
Art 92

Art 92 – gg

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Kurz erklärt

  • Die richterliche Gewalt liegt bei den Richtern.
  • Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht ausgeübt.
  • Es gibt auch Bundesgerichte, die im Grundgesetz vorgesehen sind.
  • Zusätzlich gibt es Gerichte in den einzelnen Bundesländern.
  • Alle diese Gerichte sind für die Rechtsprechung zuständig.