Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
23. Mai 1949
Art 92
Art 92 – gg
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Kurz erklärt
- Die richterliche Gewalt liegt bei den Richtern.
- Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht ausgeübt.
- Es gibt auch Bundesgerichte, die im Grundgesetz vorgesehen sind.
- Zusätzlich gibt es Gerichte in den einzelnen Bundesländern.
- Alle diese Gerichte sind für die Rechtsprechung zuständig.