Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 23. Mai 1949
Präambel

Präambel – gg

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Kurz erklärt

  • Das Deutsche Volk hat sich ein Grundgesetz gegeben, um Verantwortung vor Gott und den Menschen zu übernehmen.
  • Es strebt danach, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa zum Weltfrieden beizutragen.
  • Die Deutschen in verschiedenen Bundesländern haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands erreicht.
  • Dieses Grundgesetz gilt für das gesamte Deutsche Volk.
  • Es reflektiert den Willen zur Einheit und zur Wahrung von Freiheit.