Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 15. Januar 1972
Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht – betrvg

col1 1 150 col2 2 150 col3 3 200 col4 4 200 Erster Teil col2 col1 Allgemeine Vorschriften top §§ 1 bis 6 col4 col1 top Zweiter Teil col2 col1 top Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat top §§ 7 bis 59a top Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats top §§ 7 bis 20 top Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats top §§ 21 bis 25 top Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats top §§ 26 bis 41 top Vierter Abschnitt Betriebsversammlung top §§ 42 bis 46 top Fünfter Abschnitt Gesamtbetriebsrat top §§ 47 bis 53 top Sechster Abschnitt Konzernbetriebsrat top §§ 54 bis 59a col4 col1 top Dritter Teil col2 col1 Jugend- und Auszubildendenvertretung top §§ 60 bis 73b top Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung top §§ 60 bis 71 top Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung top §§ 72 bis 73 top Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung top §§ 73a bis 73b col4 col1 top Vierter Teil col2 col1 Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer top §§ 74 bis 113 top Erster Abschnitt Allgemeines top §§ 74 bis 80 top Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers top §§ 81 bis 86a top Dritter Abschnitt Soziale Angelegenheiten top §§ 87 bis 89 top Vierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung top §§ 90 bis 91 top Fünfter Abschnitt Personelle Angelegenheiten top §§ 92 bis 105 top Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten top §§ 92 bis 95 top Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung top §§ 96 bis 98 top Dritter Unterabschnitt Personelle Einzelmaßnahmen top §§ 99 bis 105 top Sechster Abschnitt Wirtschaftliche Angelegenheiten top §§ 106 bis 113 top Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten top §§ 106 bis 110 top Zweiter Unterabschnitt Betriebsänderungen top §§ 111 bis 113 col4 col1 top Fünfter Teil col2 col1 Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten top §§ 114 bis 118 top Erster Abschnitt Seeschifffahrt top §§ 114 bis 116 top Zweiter Abschnitt Luftfahrt top § 117 top Dritter Abschnitt Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften top § 118 col4 col1 top Sechster Teil col2 col1 Straf- und Bußgeldvorschriften top §§ 119 bis 121 col4 col1 top Siebenter Teil col2 col1 Änderung von Gesetzen top §§ 122 bis 124 col4 col1 top Achter Teil col2 col1 Übergangs- und Schlussvorschriften top §§ 125 bis 132 top 4 0 0 none

Kurz erklärt

  • Der Text beschreibt verschiedene Teile eines Gesetzes, das sich mit Arbeitnehmerrechten und Betriebsräten beschäftigt.
  • Es gibt Abschnitte über die Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung von Betriebsräten sowie über Betriebsversammlungen.
  • Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind ebenfalls geregelt, einschließlich ihrer Zusammensetzung und Rechte.
  • Arbeitnehmer haben Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Es werden spezielle Vorschriften für bestimmte Branchen wie Seeschifffahrt und Luftfahrt sowie Straf- und Bußgeldvorschriften aufgeführt.