Bund
BGBl: RGBl I
Erstverkündet:
16. Oktober 1934
§ 107
§ 107 – Anwendung der Abgabenordnung
Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.
Kurz erklärt
- Die Mobilitätsprämie unterliegt bestimmten steuerlichen Regelungen.
- Es gelten die Vorschriften der Abgabenordnung für Steuervergütungen.
- § 163 der Abgabenordnung ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Die Regelungen betreffen die Handhabung und Auszahlung der Prämie.
- Es wird auf bestehende steuerliche Vorgaben verwiesen.