Bund
BGBl: RGBl I
Erstverkündet:
16. Oktober 1934
§ 106
§ 106 – Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie
Die Mobilitätsprämie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Kurz erklärt
- Die Mobilitätsprämie ist steuerfrei.
- Sie zählt nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
- Das Einkommensteuergesetz betrifft diese Prämie nicht.
- Empfänger müssen die Prämie nicht versteuern.
- Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung ohne Steuerpflicht.