Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl I Erstverkündet: 16. Oktober 1934
§ 106

§ 106 – Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Kurz erklärt

  • Die Mobilitätsprämie ist steuerfrei.
  • Sie zählt nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
  • Das Einkommensteuergesetz betrifft diese Prämie nicht.
  • Empfänger müssen die Prämie nicht versteuern.
  • Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung ohne Steuerpflicht.