§ 45d – Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern
(1) Rec Wer nach § 44 Absatz 1 dieses Gesetzes und nach § 7 des Investmentsteuergesetzes zum Steuerabzug verpflichtet ist, hat dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung neben den in § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung genannten Angaben folgende Daten zu übermitteln: bei den Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist, a) die Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist oder bei denen Kapitalertragsteuer auf Grund des Freistellungsauftrags gemäß § 44b Absatz 6 Satz 4 dieses Gesetzes oder gemäß § 7 Absatz 5 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes erstattet wurde, normal normal b) die Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt worden ist, normal normal normal alpha normal normal die Kapitalerträge, bei denen auf Grund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorgenommen wurde. normal normal normal arabic Rec Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag sind die Daten beider Ehegatten zu übermitteln. Rec § 72a Absatz 4, § 93c Absatz 1 Nummer 3 und § 203a der Abgabenordnung finden keine Anwendung. (2) Rec Das Bundeszentralamt für Steuern darf den Sozialleistungsträgern die Daten nach Absatz 1 mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder die betroffene Person zustimmt. Rec Für Zwecke des Satzes 1 ist das Bundeszentralamt für Steuern berechtigt, die ihm von den Sozialleistungsträgern übermittelten Daten mit den vorhandenen Daten nach Absatz 1 im Wege des automatisierten Datenabgleichs zu überprüfen und das Ergebnis den Sozialleistungsträgern mitzuteilen. (3) (weggefallen)
Kurz erklärt
- Steuerpflichtige müssen dem Bundeszentralamt für Steuern bestimmte Daten über Kapitalerträge übermitteln, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
- Dazu gehören Kapitalerträge, bei denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde, oder bei denen eine Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt wurde.
- Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag sind die Daten beider Ehegatten zu übermitteln.
- Das Bundeszentralamt darf diese Daten an Sozialleistungsträger weitergeben, um das Einkommen oder Vermögen der betroffenen Personen zu überprüfen.
- Es ist erlaubt, die übermittelten Daten automatisiert abzugleichen, um die Richtigkeit der Informationen zu bestätigen.