§ 37b – Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
(1) Rec Steuerpflichtige können die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und normal normal Geschenke im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, normal normal normal arabic die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent erheben. Rec Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer sind die Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer; bei Zuwendungen an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ist Bemessungsgrundlage mindestens der sich nach § 8 Absatz 3 Satz 1 ergebende Wert. Rec Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder normal normal wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung normal normal normal arabic den Betrag von 10 000 Euro übersteigen. (2) Rec Absatz 1 gilt auch für betrieblich veranlasste Zuwendungen an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen, soweit sie nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Rec In den Fällen des § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 10, Absatz 3, § 40 Absatz 2 sowie in Fällen, in denen Vermögensbeteiligungen überlassen werden, ist Absatz 1 nicht anzuwenden; Entsprechendes gilt, soweit die Zuwendungen nach § 40 Absatz 1 pauschaliert worden sind. Rec § 37a Absatz 1 bleibt unberührt. (3) Rec Die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Empfängers außer Ansatz. Rec Auf die pauschale Einkommensteuer ist § 40 Absatz 3 und 4 sinngemäß anzuwenden. Rec Der Steuerpflichtige hat den Empfänger von der Steuerübernahme zu unterrichten. (4) Rec Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Absatz 2 anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Rec Hat der Steuerpflichtige mehrere Betriebsstätten im Sinne des Satzes 1, so ist das Finanzamt der Betriebsstätte zuständig, in der die für die pauschale Besteuerung maßgebenden Sachbezüge ermittelt werden.
Kurz erklärt
- Steuerpflichtige können eine pauschale Einkommensteuer von 30 % auf betriebliche Zuwendungen und Geschenke erheben, die zusätzlich zur vereinbarten Leistung gegeben werden.
- Die Bemessungsgrundlage für die Steuer sind die Aufwendungen des Steuerpflichtigen, einschließlich Umsatzsteuer; bei Zuwendungen an Arbeitnehmer ist ein Mindestwert zu berücksichtigen.
- Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen pro Empfänger oder für eine einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen.
- Sachzuwendungen, die pauschal besteuert werden, zählen nicht zu den Einkünften des Empfängers, und der Steuerpflichtige muss den Empfänger über die Steuerübernahme informieren.
- Die pauschale Einkommensteuer wird als Lohnsteuer behandelt und muss in der Lohnsteuer-Anmeldung angegeben und fristgerecht an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.