Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl I Erstverkündet: 16. Oktober 1934
§ 81

§ 81 – Zentrale Stelle

Zentrale Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Kurz erklärt

  • Die zentrale Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.
  • Diese Institution spielt eine wichtige Rolle im Gesetz.
  • Sie ist verantwortlich für bestimmte Aufgaben im Rentenbereich.
  • Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine bundesweite Organisation.
  • Ihre Funktion betrifft die Rentenversicherung in Deutschland.