Bund
BGBl: RGBl I
Erstverkündet:
16. Oktober 1934
§ 81
§ 81 – Zentrale Stelle
Zentrale Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Kurz erklärt
- Die zentrale Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.
- Diese Institution spielt eine wichtige Rolle im Gesetz.
- Sie ist verantwortlich für bestimmte Aufgaben im Rentenbereich.
- Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine bundesweite Organisation.
- Ihre Funktion betrifft die Rentenversicherung in Deutschland.