Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl I Erstverkündet: 16. Oktober 1934
§ 114

§ 114 – Entstehung des Anspruchs

Der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht am 1. September 2022.

Kurz erklärt

  • Der Anspruch auf die Energiepreispauschale beginnt am 1. September 2022.
  • Ab diesem Datum können berechtigte Personen die Pauschale beantragen.
  • Die Pauschale ist eine finanzielle Unterstützung.
  • Sie soll helfen, die Energiekosten zu decken.
  • Der Anspruch gilt für alle, die die Voraussetzungen erfüllen.