Bund
BGBl: RGBl I
Erstverkündet:
16. Oktober 1934
§ 114
§ 114 – Entstehung des Anspruchs
Der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht am 1. September 2022.
Kurz erklärt
- Der Anspruch auf die Energiepreispauschale beginnt am 1. September 2022.
- Ab diesem Datum können berechtigte Personen die Pauschale beantragen.
- Die Pauschale ist eine finanzielle Unterstützung.
- Sie soll helfen, die Energiekosten zu decken.
- Der Anspruch gilt für alle, die die Voraussetzungen erfüllen.