Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 08. September 1961
§ 8

§ 8 – Rechtsformen des Richterdienstes

Richter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.

Kurz erklärt

  • Richter werden in Deutschland auf verschiedene Arten berufen.
  • Es gibt Richter auf Lebenszeit.
  • Es gibt Richter, die nur für eine bestimmte Zeit berufen werden.
  • Richter können auch auf Probe berufen werden.
  • Zudem gibt es Richter, die kraft Auftrags tätig sind.