Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
08. September 1961
§ 8
§ 8 – Rechtsformen des Richterdienstes
Richter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.
Kurz erklärt
- Richter werden in Deutschland auf verschiedene Arten berufen.
- Es gibt Richter auf Lebenszeit.
- Es gibt Richter, die nur für eine bestimmte Zeit berufen werden.
- Richter können auch auf Probe berufen werden.
- Zudem gibt es Richter, die kraft Auftrags tätig sind.