Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
08. September 1961
§ 126
§ 126 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Kurz erklärt
- Das Gesetz beginnt am 1. Juli 1962.
- Die Paragraphen 114 und 116 gelten schon einen Tag nach der Verkündung.
- Es gibt einen Unterschied im Inkrafttreten der einzelnen Paragraphen.
- Die Regelung betrifft das Datum des Inkrafttretens.
- Die meisten Bestimmungen treten später in Kraft.