Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
08. September 1961
§ 1
§ 1 – Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.
Kurz erklärt
- Die rechtsprechende Gewalt wird von Richtern ausgeübt.
- Es gibt zwei Arten von Richtern: Berufsrichter und ehrenamtliche Richter.
- Berufsrichter sind hauptberuflich tätig.
- Ehrenamtliche Richter arbeiten zusätzlich und unentgeltlich.
- Beide Gruppen tragen zur Rechtsprechung bei.