Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 08. September 1961
§ 1

§ 1 – Berufsrichter und ehrenamtliche Richter

Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.

Kurz erklärt

  • Die rechtsprechende Gewalt wird von Richtern ausgeübt.
  • Es gibt zwei Arten von Richtern: Berufsrichter und ehrenamtliche Richter.
  • Berufsrichter sind hauptberuflich tätig.
  • Ehrenamtliche Richter arbeiten zusätzlich und unentgeltlich.
  • Beide Gruppen tragen zur Rechtsprechung bei.