Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. Mai 2016
§ 47

§ 47 – Informationspflichten

Die beauftragte Verwertungsgesellschaft informiert spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres die Verwertungsgesellschaften, für die sie in diesem Geschäftsjahr auf Grundlage einer Repräsentationsvereinbarung Rechte wahrgenommen hat, elektronisch mindestens über: die in diesem Geschäftsjahr der beauftragenden Verwertungsgesellschaft zugewiesenen Einnahmen aus denjenigen Rechten, die von der Repräsentationsvereinbarung umfasst sind, aufgeschlüsselt nach Kategorie der Rechte und Art der Nutzung; normal die in diesem Geschäftsjahr an die beauftragende Verwertungsgesellschaft ausgeschütteten Einnahmen aus denjenigen Rechten, die von der Repräsentationsvereinbarung umfasst sind, aufgeschlüsselt nach Kategorie der Rechte und Art der Nutzung; normal sämtliche der beauftragenden Verwertungsgesellschaft zugewiesenen, aber noch nicht ausgeschütteten Einnahmen aus den Rechten; normal die in diesem Geschäftsjahr zur Deckung der Verwaltungskosten vorgenommenen Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten; normal die in diesem Geschäftsjahr für andere Zwecke als zur Deckung der Verwaltungskosten vorgenommenen Abzüge aus den Einnahmen von den Rechten; normal Informationen zu den mit Nutzern abgeschlossenen Verträgen sowie zu Vertragsanfragen von Nutzern, die abgelehnt wurden, soweit sich die Verträge und Vertragsanfragen auf Werke und andere Schutzgegenstände beziehen, die von der Repräsentationsvereinbarung umfasst sind, und normal die Beschlüsse der Mitgliederhauptversammlung, sofern die Beschlüsse für die Wahrnehmung der unter die Repräsentationsvereinbarung fallenden Rechte maßgeblich sind. normal arabic

Kurz erklärt

  • Die Verwertungsgesellschaft informiert innerhalb von zwölf Monaten nach dem Geschäftsjahr über Einnahmen aus Rechten, die durch eine Repräsentationsvereinbarung abgedeckt sind.
  • Die Informationen umfassen die zugewiesenen Einnahmen, die nach Kategorie der Rechte und Art der Nutzung aufgeschlüsselt sind.
  • Es werden auch die ausgeschütteten Einnahmen sowie die noch nicht ausgeschütteten Einnahmen aus den Rechten aufgeführt.
  • Abzüge von den Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und für andere Zwecke werden ebenfalls dokumentiert.
  • Zudem werden Informationen zu Verträgen mit Nutzern und den Beschlüssen der Mitgliederhauptversammlung bereitgestellt.