Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. Mai 2016
#0 – vgg
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 72). * column F794123_01_BJNR119010016 normal
Kurz erklärt
- Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2014/26/EU um.
- Es betrifft die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten.
- Es regelt die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Musikwerke.
- Der Fokus liegt auf der Online-Nutzung im Binnenmarkt.
- Die Richtlinie wurde am 26. Februar 2014 verabschiedet.