Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. Mai 2016

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 72). * column F794123_01_BJNR119010016 normal

Kurz erklärt

  • Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2014/26/EU um.
  • Es betrifft die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten.
  • Es regelt die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Musikwerke.
  • Der Fokus liegt auf der Online-Nutzung im Binnenmarkt.
  • Die Richtlinie wurde am 26. Februar 2014 verabschiedet.