§ 6 – Kosten
(1) Die Beschäftigungsstellen sorgen auf ihre Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Dienstleistenden. Sie tragen die ihnen aus der Beschäftigung der Dienstleistenden entstehenden Verwaltungskosten. (2) Die Beschäftigungsstellen zahlen für den Bund den Dienstleistenden die diesen zustehenden Geldbezüge. Den Beschäftigungsstellen werden der Aufwand für den Mobilitätszuschlag in voller Höhe und für die übrigen Geldbezüge in Höhe von 70 vom Hundert vierteljährlich nachträglich erstattet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen für die Erstattung einheitliche Pauschalbeträge fest. (3) Den Beschäftigungsstellen können Zuschüsse zur Entlastung vom Aufwand für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Dienstleistenden gewährt werden, wenn und soweit dies erforderlich ist, um eine für die Heranziehung aller verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst ausreichende Anzahl von Zivildienstplätzen oder normal normal um für den Zivildienst nach Art der Beschäftigung besonders geeignete Zivildienstplätze normal normal normal arabic zu erhalten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlässt zur Durchführung von Satz 1 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung. Die Zuschüsse dürfen nur insoweit gewährt werden, als der Haushaltsplan hierfür Mittel zur Verfügung stellt.
Kurz erklärt
- Die Beschäftigungsstellen übernehmen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Dienstleistenden.
- Sie tragen auch die Verwaltungskosten, die durch die Beschäftigung der Dienstleistenden entstehen.
- Die Beschäftigungsstellen zahlen den Dienstleistenden deren Geldbezüge und erhalten dafür teilweise Erstattungen vom Bund.
- Es können Zuschüsse an die Beschäftigungsstellen gewährt werden, um die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zu entlasten.
- Diese Zuschüsse sind abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln und sollen helfen, genügend Zivildienstplätze zu schaffen.