STVOLLZG – stvollzg
Eingangsformel –
Inhaltsübersicht –
col1 1 5* col2 2 5* col3 3 5.00* col4 4 5.00* col5 5 90* Erster Abschnitt 1 left 0 col5 col1 top 1 left 0 top Anwendungsbereich 1 left 0 col5 col2 top 1 left 0 top 1 left 0 top § 1 1 left 0 col4 col3 top 1 left 0 top Zweiter Abschnitt 1 left 0 col5 col1 top 1 left 0 top Vollzug der Freiheitsstrafe 1…
§ 1 –
§ 2 – Aufgaben des Vollzuges
§ 3 – Gestaltung des Vollzuges
§ 4 – Stellung des Gefangenen
§ 5 – Aufnahmeverfahren
(1) Beim Aufnahmeverfahren dürfen andere Gefangene nicht zugegen sein. (2) Der Gefangene wird über seine Rechte und Pflichten unterrichtet. (3) Nach der Aufnahme wird der Gefangene alsbald ärztlich untersucht und dem Leiter der Anstalt oder der Aufnahmeabteilung vorgestellt.…
§ 6 – Behandlungsuntersuchung.Beteiligung des Gefangenen
(1) Nach dem Aufnahmeverfahren wird damit begonnen, die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des Gefangenen zu erforschen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn dies mit Rücksicht auf die Vollzugsdauer nicht geboten erscheint. (2) Die Untersuchung erstreckt sich auf die Umstände, deren Kenntnis f…
§ 7 – Vollzugsplan
(1) Auf Grund der Behandlungsuntersuchung (§ 6) wird ein Vollzugsplan erstellt. (2) Der Vollzugsplan enthält Angaben mindestens über folgende Behandlungsmaßnahmen: die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug, normal normal die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt, normal normal…
§ 8 – Verlegung. Überstellung
§ 9 – Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt
(1) Ein Gefangener ist in eine sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen, wenn er wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu zeitiger Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist und die Behandlung in einer sozialtherapeutischen Anstalt nach § 6 A…
§ 10 – Offener und geschlossener Vollzug
§ 11 – Lockerungen des Vollzuges
§ 12 – Ausführung aus besonderen Gründen
§ 13 – Urlaub aus der Haft
§ 14 – Weisungen, Aufhebung von Lockerungen und Urlaub
§ 15 – Entlassungsvorbereitung
§ 16 – Entlassungszeitpunkt
§ 17 – Unterbringung während der Arbeit und Freizeit
(1) Die Gefangenen arbeiten gemeinsam. Dasselbe gilt für Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung sowie arbeitstherapeutische und sonstige Beschäftigung während der Arbeitszeit. (2) Während der Freizeit können die Gefangenen sich in der Gemeinschaft mit den anderen aufhalten. Für die Teilnahme an …
§ 18 – Unterbringung während der Ruhezeit
§ 19 – Ausstattung des Haftraumes durch den Gefangenen und sein persönlicher Besitz
§ 20 – Kleidung
§ 21 – Anstaltsverpflegung
§ 22 – Einkauf
§ 23 – Grundsatz
§ 24 – Recht auf Besuch
§ 25 – Besuchsverbot
§ 26 – Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren
Besuche von Verteidigern sowie von Rechtsanwälten oder Notaren in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache sind zu gestatten. § 24 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine inhaltliche Überprüfung der vom Verteidiger mitgeführten Schriftstücke und sonstigen Unterlagen ist nicht zulässig. § 29 Abs. 1 Satz …
§ 27 – Überwachung der Besuche
(1) Die Besuche dürfen aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt überwacht werden, es sei denn, es liegen im Einzelfall Erkenntnisse dafür vor, daß es der Überwachung nicht bedarf. Die Unterhaltung darf nur überwacht werden, soweit dies im Einzelfall aus diesen Gründen …
§ 28 – Recht auf Schriftwechsel
§ 29 – Überwachung des Schriftwechsels
(1) Der Schriftwechsel des Gefangenen mit seinem Verteidiger wird nicht überwacht. Liegt dem Vollzug der Freiheitsstrafe eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches zugrunde, gelten § 148 Abs. 2, § 148a der Strafprozeßordnung entsprechend; dies gilt nicht, …
§ 30 – Weiterleitung von Schreiben. Aufbewahrung
§ 31 – Anhalten von Schreiben
§ 32 – Ferngespräche und Telegramme
Dem Gefangenen kann gestattet werden, Ferngespräche zu führen oder Telegramme aufzugeben. Im übrigen gelten für Ferngespräche die Vorschriften über den Besuch und für Telegramme die Vorschriften über den Schriftwechsel entsprechend. Ist die Überwachung der fernmündlichen Unterhaltung erforderlich, i…
§ 33 – Pakete
§ 34 – Verwertung von Kenntnissen
(weggefallen)…
§ 35 – Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlaß
§ 36 – Gerichtliche Termine
§ 37 – Zuweisung
(1) Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. (2) Die Vollzugsbehörde soll dem Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit zuweisen und d…
§ 38 – Unterricht
(1) Für geeignete Gefangene, die den Abschluß der Hauptschule nicht erreicht haben, soll Unterricht in den zum Hauptschulabschluß führenden Fächern oder ein der Sonderschule entsprechender Unterricht vorgesehen werden. Bei der beruflichen Ausbildung ist berufsbildender Unterricht vorzusehen; dies gi…
§ 39 – Freies Beschäftigungsverhältnis, Selbstbeschäftigung
(1) Dem Gefangenen soll gestattet werden, einer Arbeit, Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung auf der Grundlage eines freien Beschäftigungsverhältnisses außerhalb der Anstalt nachzugehen, wenn dies im Rahmen des Vollzugsplanes dem Ziel dient, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der …
§ 40 – Abschlußzeugnis
§ 41 – Arbeitspflicht
(1) Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist. Er kann jährlich bis zu drei Monaten zu Hilfstät…
§ 42 – Freistellung von der Arbeitspflicht
§ 43 – Arbeitsentgelt, Arbeitsurlaub und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt
(1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann. (2) Übt der Gefangene eine zugewiesene Arbeit, sonstige Beschäftigung oder eine …
§ 44 – Ausbildungsbeihilfe
(1) Nimmt der Gefangene an einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung oder an einem Unterricht teil und ist er zu diesem Zweck von seiner Arbeitspflicht freigestellt, so erhält er eine Ausbildungsbeihilfe, soweit ihm keine Leistungen zum Lebensunterhalt zustehen, die freien Personen aus solch…
§ 45 – Ausfallentschädigung
(zukünftig in Kraft)…
§ 46 – Taschengeld
Wenn ein Gefangener ohne sein Verschulden kein Arbeitsentgelt und keine Ausbildungsbeihilfe erhält, wird ihm ein angemessenes Taschengeld gewährt, falls er bedürftig ist.…
§ 47 – Hausgeld
(1) Der Gefangene darf von seinen in diesem Gesetz geregelten Bezügen drei Siebtel monatlich (Hausgeld) und das Taschengeld (§ 46) für den Einkauf (§ 22 Abs. 1) oder anderweitig verwenden. (2) Für Gefangene, die in einem freien Beschäftigungsverhältnis stehen (§ 39 Abs. 1) oder denen gestattet ist, …
§ 48 – Rechtsverordnung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der §§ 43 bis 45 Rechtsverordnungen über die Vergütungsstufen zu erlassen.…
§ 49 – Unterhaltsbeitrag
(zukünftig in Kraft)…
§ 50 – Haftkostenbeitrag
(1) Als Teil der Kosten der Vollstreckung der Rechtsfolgen einer Tat (§ 464a Abs. 1 Satz 2 der Strafprozessordnung) erhebt die Vollzugsanstalt von dem Gefangenen einen Haftkostenbeitrag. Ein Haftkostenbeitrag wird nicht erhoben, wenn der Gefangene Bezüge nach diesem Gesetz erhält oder normal normal …
§ 51 – Überbrückungsgeld
§ 52 – Eigengeld
§ 53 – Seelsorge
§ 54 – Religiöse Veranstaltungen
§ 55 – Weltanschauungsgemeinschaften
§ 56 – Allgemeine Regeln
§ 57 – Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Vorsorgeleistungen
(1) Gefangene, die das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet haben, haben jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. (2) Gefangene haben…
§ 58 – Krankenbehandlung
Gefangene haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfaßt insbesondere ärztliche Behandlung, normal normal zahnärztliche Behandlung einschließl…
§ 59 – Versorgung mit Hilfsmitteln
Gefangene haben Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, sofern dies nicht mit Rücksicht auf die Kürze des Fre…
§ 60 – Krankenbehandlung im Urlaub
Während eines Urlaubs oder Ausgangs hat der Gefangene gegen die Vollzugsbehörde nur einen Anspruch auf Krankenbehandlung in der für ihn zuständigen Vollzugsanstalt.…
§ 61 – Art und Umfang der Leistungen
Für die Art der Gesundheitsuntersuchungen und medizinischen Vorsorgeleistungen sowie für den Umfang dieser Leistungen und der Leistungen zur Krankenbehandlung einschließlich der Versorgung mit Hilfsmitteln gelten die entsprechenden Vorschriften des Sozialgesetzbuchs und die auf Grund dieser Vorschri…
§ 62 – Zuschüsse zu Zahnersatz und Zahnkronen
Die Landesjustizverwaltungen bestimmen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften die Höhe der Zuschüsse zu den Kosten der zahnärztlichen Behandlung und der zahntechnischen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz. Sie können bestimmen, daß die gesamten Kosten übernommen werden.…
§ 62a – Ruhen der Ansprüche
Der Anspruch auf Leistungen nach den §§ 57 bis 59 ruht, solange der Gefangene auf Grund eines freien Beschäftigungsverhältnisses (§ 39 Abs. 1) krankenversichert ist.…
§ 63 – Ärztliche Behandlung zur sozialen Eingliederung
§ 64 – Aufenthalt im Freien
§ 65 – Verlegung
(1) Ein kranker Gefangener kann in ein Anstaltskrankenhaus oder in eine für die Behandlung seiner Krankheit besser geeignete Vollzugsanstalt verlegt werden. (2) Kann die Krankheit eines Gefangenen in einer Vollzugsanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden oder ist es…
§ 66 – Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall
§ 67 – Allgemeines
§ 68 – Zeitungen und Zeitschriften
§ 69 – Hörfunk und Fernsehen
(1) Der Gefangene kann am Hörfunkprogramm der Anstalt sowie am gemeinschaftlichen Fernsehempfang teilnehmen. Die Sendungen sind so auszuwählen, daß Wünsche und Bedürfnisse nach staatsbürgerlicher Information, Bildung und Unterhaltung angemessen berücksichtigt werden. Der Hörfunk- und Fernsehempfang …
§ 70 – Besitz von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung
§ 71 – Grundsatz
§ 72 – Hilfe bei der Aufnahme
§ 73 – Hilfe während des Vollzuges
§ 74 – Hilfe zur Entlassung
§ 75 – Entlassungsbeihilfe
§ 76 – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
(1) Bei einer Schwangeren oder einer Gefangenen, die unlängst entbunden hat, ist auf ihren Zustand Rücksicht zu nehmen. Die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter über die Gestaltung des Arbeitsplatzes sind entsprechend anzuwenden. (2) Die Gefangene hat während der Schwangers…
§ 77 – Arznei-, Verband- und Heilmittel
§ 78 – Art, Umfang und Ruhen der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Die §§ 60, 61, 62a und 65 gelten für die Leistungen nach den §§ 76 und 77 entsprechend.…
§ 79 – Geburtsanzeige
In der Anzeige der Geburt an das Standesamt dürfen die Anstalt als Geburtsstätte des Kindes, das Verhältnis des Anzeigenden zur Anstalt und die Gefangenschaft der Mutter nicht vermerkt sein.…
§ 80 – Mütter mit Kindern
§ 81 – Grundsatz
§ 82 – Verhaltensvorschriften
§ 83 – Persönlicher Gewahrsam. Eigengeld
§ 84 – Durchsuchung
(1) Gefangene, ihre Sachen und die Hafträume dürfen durchsucht werden. Die Durchsuchung männlicher Gefangener darf nur von Männern, die Durchsuchung weiblicher Gefangener darf nur von Frauen vorgenommen werden. Das Schamgefühl ist zu schonen. (2) Nur bei Gefahr im Verzug oder auf Anordnung des Ansta…
§ 85 – Sichere Unterbringung
§ 86 – Erkennungsdienstliche Maßnahmen
(1) Zur Sicherung des Vollzuges sind als erkennungsdienstliche Maßnahmen zulässig die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken, normal normal die Aufnahme von Lichtbildern mit Kenntnis des Gefangenen, normal normal die Feststellung äußerlicher körperlicher Merkmale, normal normal Messungen. norm…
§ 86a – Lichtbilder
(1) Unbeschadet des § 86 dürfen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt Lichtbilder der Gefangenen aufgenommen und mit den Namen der Gefangenen sowie deren Geburtsdatum und -ort gespeichert werden. Die Lichtbilder dürfen nur mit Kenntnis der Gefangenen aufgenommen werden. (2) Di…
§ 87 – Festnahmerecht
(1) Ein Gefangener, der entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Anstalt aufhält, kann durch die Vollzugsbehörde oder auf ihre Veranlassung hin festgenommen und in die Anstalt zurückgebracht werden. (2) Nach § 86 Abs. 1 erhobene und nach §§ 86a, 179 erhobene und zur Identifizierung…
§ 88 – Besondere Sicherungsmaßnahmen
(1) Gegen einen Gefangenen können besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach seinem Verhalten oder auf Grund seines seelischen Zustandes in erhöhtem Maß Fluchtgefahr oder die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen oder die Gefahr des Selbstmordes oder der Selbstverle…
§ 89 – Einzelhaft
§ 90 – Fesselung
§ 91 – Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen
§ 92 – Ärztliche Überwachung
§ 93 – Ersatz von Aufwendungen
(1) Der Gefangene ist verpflichtet, der Vollzugsbehörde Aufwendungen zu ersetzen, die er durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Selbstverletzung oder Verletzung eines anderen Gefangenen verursacht hat. Ansprüche aus sonstigen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. (2) Bei der Geltendmachung di…
§ 94 – Allgemeine Voraussetzungen
§ 95 – Begriffsbestimmungen
§ 96 – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 97 – Handeln auf Anordnung
(1) Wird unmittelbarer Zwang von einem Vorgesetzten oder einer sonst befugten Person angeordnet, sind Vollzugsbedienstete verpflichtet, ihn anzuwenden, es sei denn, die Anordnung verletzt die Menschenwürde oder ist nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden. (2) Die Anordnung darf nicht befolgt we…
§ 98 – Androhung
§ 99 – Allgemeine Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
§ 100 – Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
§ 101 – Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge
(1) Medizinische Untersuchung und Behandlung sowie Ernährung sind zwangsweise nur bei Lebensgefahr, bei schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit des Gefangenen oder bei Gefahr für die Gesundheit anderer Personen zulässig; die Maßnahmen müssen für die Beteiligten zumutbar und dürfen nicht mit erhebl…
§ 102 – Voraussetzungen
§ 103 – Arten der Disziplinarmaßnahmen
(1) Die zulässigen Disziplinarmaßnahmen sind: Verweis, normal normal die Beschränkung oder der Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs bis zu drei Monaten, normal normal die Beschränkung oder der Entzug des Lesestoffs bis zu zwei Wochen sowie des Hörfunk- und Fernsehempfangs bis zu d…
§ 104 – Vollzug der Disziplinarmaßnahmen.Aussetzung zur Bewährung
§ 105 – Disziplinarbefugnis
§ 106 – Verfahren
§ 107 – Mitwirkung des Arztes
§ 108 – Beschwerderecht
§ 109 – Antrag auf gerichtliche Entscheidung
(1) Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Mit dem Antrag kann auch die Verpflichtung zum Erlaß einer abgelehnten oder…
§ 110 – Zuständigkeit
Über den Antrag entscheidet die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die beteiligte Vollzugsbehörde ihren Sitz hat.…
§ 110a – Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisch geführt werden. Sie können die Einführung der elektronischen Aktenführung dabei auf einzelne Gerichte oder auf allgemein bestimmte Verfahr…
§ 111 – Beteiligte
§ 112 – Antragsfrist. Wiedereinsetzung
(1) Der Antrag muß binnen zwei Wochen nach Zustellung oder schriftlicher Bekanntgabe der Maßnahme oder ihrer Ablehnung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts gestellt werden. (2) War der Antragsteller ohne Verschulden verhindert, die Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag W…
§ 113 – Vornahmeantrag
§ 114 – Aussetzung der Maßnahme
§ 115 – Gerichtliche Entscheidung
(1) Das Gericht entscheidet ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. Der Beschluss stellt den Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt zusammen. Wegen der Einzelheiten kann auf in der Gerichtsakte befindliche Dokumente, die nach Herkunft und Datum genau zu bezeichnen sind, ve…
§ 116 – Rechtsbeschwerde
§ 117 – Zuständigkeit für die Rechtsbeschwerde
§ 118 – Form. Frist. Begründung
(1) Die Rechtsbeschwerde muß bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, binnen eines Monats nach Zustellung der gerichtlichen Entscheidung eingelegt werden. In dieser Frist ist außerdem die Erklärung abzugeben, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Die…
§ 119 – Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
§ 119a – Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung
(1) Ist die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten, stellt das Gericht während des Vollzuges der Freiheitsstrafe nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Fristen von Amts wegen fest, ob die Vollzugsbehörde dem Gefangenen im zurückliegenden Zeitraum eine Betreuung angebote…
§ 120 – Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften
(1) Kommt die Behörde in den Fällen des § 114 Absatz 2 Satz 2 sowie des § 115 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 der ihr in der einstweiligen Anordnung oder im Beschluss auferlegten Verpflichtung nicht nach, gilt § 172 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Im Übrigen sind die Vorschriften der Straf…
§ 121 – Kosten des Verfahrens
(1) In der das Verfahren abschließenden Entscheidung ist zu bestimmen, von wem die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen zu tragen sind. (2) Soweit der Antragsteller unterliegt oder seinen Antrag zurücknimmt, trägt er die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen. Hat sich die …
§ 121a – Gerichtliche Zuständigkeit bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen
(1) Soweit nach den Vollzugsgesetzen eine Maßnahme der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedarf, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird. (2) Unterhält ein Land eine Anstalt, in der Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende …
§ 121b – Gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen
(1) Das gerichtliche Verfahren im Sinne des § 121a richtet sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenhei…
§ 122 –
(weggefallen)…
§ 123 – Sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen
(1) Für den Vollzug nach § 9 sind von den übrigen Vollzugsanstalten getrennte sozialtherapeutische Anstalten vorzusehen. (2) Aus besonderen Gründen können auch sozialtherapeutische Abteilungen in anderen Vollzugsanstalten eingerichtet werden. Für diese Abteilungen gelten die Vorschriften über die so…
§ 124 – Urlaub zur Vorbereitung der Entlassung
(1) Der Anstaltsleiter kann dem Gefangenen zur Vorbereitung der Entlassung Sonderurlaub bis zu sechs Monaten gewähren. § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 5 gelten entsprechend. (2) Dem Beurlaubten sollen für den Urlaub Weisungen erteilt werden. Er kann insbesondere angewiesen werden, sich einer von der Ansta…
§ 125 – Aufnahme auf freiwilliger Grundlage
(1) Ein früherer Gefangener kann auf seinen Antrag vorübergehend wieder in die sozialtherapeutische Anstalt aufgenommen werden, wenn das Ziel seiner Behandlung gefährdet und ein Aufenthalt in der Anstalt aus diesem Grunde gerechtfertigt ist. Die Aufnahme ist jederzeit widerruflich. (2) Gegen den Auf…
§ 126 – Nachgehende Betreuung
Die Zahl der Fachkräfte für die sozialtherapeutische Anstalt ist so zu bemessen, daß auch eine nachgehende Betreuung der Gefangenen gewährleistet ist, soweit diese anderweitig nicht sichergestellt werden kann.…
(XXXX) §§ 127 und 128 –
-…
§ 129 – Ziel der Unterbringung
§ 130 – Anwendung anderer Vorschriften
Für die Sicherungsverwahrung gelten die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126) entsprechend, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.…
§ 131 – Ausstattung
§ 132 – Kleidung
§ 133 – Selbstbeschäftigung. Taschengeld
(1) Dem Untergebrachten wird gestattet, sich gegen Entgelt selbst zu beschäftigen, wenn dies dem Ziel dient, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. (2) Das Taschengeld (§ 46) darf den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 43 Abs. …
§ 134 – Entlassungsvorbereitung
Um die Entlassung zu erproben und vorzubereiten, kann der Vollzug gelockert und Sonderurlaub bis zu einem Monat gewährt werden. Bei Untergebrachten in einer sozialtherapeutischen Anstalt bleibt § 124 unberührt.…
§ 135 – Sicherungsverwahrung in Frauenanstalten
§ 136 – Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
§ 137 – Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
§ 138 – Anwendung anderer Vorschriften
(1) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt richtet sich nach Landesrecht, soweit Bundesgesetze nichts anderes bestimmen. § 51 Abs. 4 und 5 sowie § 75 Abs. 3 gelten entsprechend. (2) Für die Erhebung der Kosten der Unterbringung gilt § 50 entsprechend …
§ 139 – Justizvollzugsanstalten
Die Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung werden in Anstalten der Landesjustizverwaltungen (Justizvollzugsanstalten) vollzogen.…
§ 140 – Trennung des Vollzuges
(1) Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird in getrennten Anstalten oder in getrennten Abteilungen einer für den Vollzug der Freiheitsstrafe bestimmten Vollzugsanstalt vollzogen. (2) Frauen sind getrennt von Männern in besonderen Frauenanstalten unterzubringen. Aus besonderen Gründen könn…
§ 141 – Differenzierung
§ 142 – Einrichtungen für Mütter mit Kindern
§ 143 – Größe und Gestaltung der Anstalten
§ 144 – Größe und Ausgestaltung der Räume
(1) Räume für den Aufenthalt während der Ruhe- und Freizeit sowie Gemeinschafts- und Besuchsräume sind wohnlich oder sonst ihrem Zweck entsprechend auszugestalten. Sie müssen hinreichend Luftinhalt haben und für eine gesunde Lebensführung ausreichend mit Heizung und Lüftung, Boden- und Fensterfläche…
§ 145 – Festsetzung der Belegungsfähigkeit
§ 146 – Verbot der Überbelegung
§ 147 – Einrichtungen für die Entlassung
§ 148 – Arbeitsbeschaffung, Gelegenheit zur beruflichen Bildung
(1) Die Vollzugsbehörde soll im Zusammenwirken mit den Vereinigungen und Stellen des Arbeits- und Wirtschaftslebens dafür sorgen, daß jeder arbeitsfähige Gefangene wirtschaftlich ergiebige Arbeit ausüben kann, und dazu beitragen, daß er beruflich gefördert, beraten und vermittelt wird. (2) Die Vollz…
§ 149 – Arbeitsbetriebe, Einrichtungen zur beruflichen Bildung
§ 150 – Vollzugsgemeinschaften
§ 151 – Aufsichtsbehörden
§ 152 – Vollstreckungsplan
§ 153 – Zuständigkeit für Verlegungen
§ 154 – Zusammenarbeit
(1) Alle im Vollzug Tätigen arbeiten zusammen und wirken daran mit, die Aufgaben des Vollzuges zu erfüllen. (2) Mit den Behörden und Stellen der Entlassenenfürsorge, der Bewährungshilfe, den Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht, den Agenturen für Arbeit, den Trägern der Sozialversicherung und d…
§ 155 – Vollzugsbedienstete
§ 156 – Anstaltsleitung
§ 157 – Seelsorge
§ 158 – Ärztliche Versorgung
(1) Die ärztliche Versorgung ist durch hauptamtliche Ärzte sicherzustellen. Sie kann aus besonderen Gründen nebenamtlichen oder vertraglich verpflichteten Ärzten übertragen werden. (2) Die Pflege der Kranken soll von Personen ausgeübt werden, die eine Erlaubnis nach dem Krankenpflegegesetz oder dem …
§ 159 – Konferenzen
§ 160 – Gefangenenmitverantwortung
§ 161 – Hausordnung
§ 162 – Bildung der Beiräte
§ 163 – Aufgabe der Beiräte
§ 164 – Befugnisse
§ 165 – Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 166 –
(1) Dem kriminologischen Dienst obliegt es, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Forschung den Vollzug, namentlich die Behandlungsmethoden, wissenschaftlich fortzuentwickeln und seine Ergebnisse für Zwecke der Strafrechtspflege nutzbar zu machen. (2) § 186 Absatz 1 gilt entsprechend.…
§ 167 – Grundsatz
Für den Vollzug des Strafarrestes in Justizvollzugsanstalten gelten § 119 Absatz 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 2 bis 121b) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 50 findet nur in den Fällen einer in § 39 erwä…
§ 168 – Unterbringung, Besuche und Schriftverkehr
§ 169 – Kleidung, Wäsche und Bettzeug
§ 170 – Einkauf
§ 171 – Grundsatz
Für den Vollzug einer gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft gelten § 119 Absatz 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft en…
§ 171a – Fixierung
(1) Eine Fesselung, durch die die Bewegungsfreiheit des Gefangenen vollständig aufgehoben wird (Fixierung), ist nur zulässig, soweit und solange eine gegenwärtige erhebliche Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen, der Selbsttötung oder der Selbstverletzung besteht und die Fixierung zur Abwehr d…
§ 172 – Unterbringung
§ 173 – Kleidung, Wäsche und Bettzeug
§ 174 – Einkauf
§ 175 – Arbeit
§ 176 – Jugendstrafanstalten
(1) Übt ein Gefangener in einer Jugendstrafanstalt eine ihm zugewiesene Arbeit aus, so erhält er unbeschadet der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes über die Akkord- und Fließarbeit ein nach § 43 Abs. 2 und 3 zu bemessendes Arbeitsentgelt. Übt er eine sonstige zugewiesene Beschäftigung oder…
§ 177 – Untersuchungshaft
Übt der Untersuchungsgefangene eine ihm zugewiesene Arbeit, Beschäftigung oder Hilfstätigkeit aus, so erhält er ein nach § 43 Abs. 2 bis 5 zu bemessendes und bekannt zu gebendes Arbeitsentgelt. Der Bemessung des Arbeitsentgelts ist abweichend von § 200 fünf vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 des …
§ 178 –
(1) Die §§ 94 bis 101 über den unmittelbaren Zwang gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze auch für Justizvollzugsbedienstete außerhalb des Anwendungsbereichs des Strafvollzugsgesetzes (§ 1). (2) Beim Vollzug des Jugendarrestes, des Strafarrestes sowie der Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwi…
§ 179 – Datenerhebung
(1) Die Vollzugsbehörde darf personenbezogene Daten erheben, soweit deren Kenntnis für den ihr nach diesem Gesetz aufgegebenen Vollzug der Haft nach § 171 erforderlich ist. (2) Personenbezogene Daten sind bei der betroffenen Person zu erheben. Ohne ihre Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn…
§ 180 – Verarbeitung
(1) Die Vollzugsbehörde darf personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies für den ihr nach diesem Gesetz aufgegebenen Vollzug der Haft nach § 171 erforderlich ist. Die Vollzugsbehörde kann einen Gefangenen verpflichten, einen Lichtbildausweis mit sich zu führen, wenn dies aus Gründen der Sicherhe…
§ 181 – Zweckbindung bei Übermittlungen
(1) Von der Vollzugsbehörde an eine öffentliche Stelle übermittelte personenbezogene Daten dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt worden sind. Der Empfänger darf die Daten für andere Zwecke nur verarbeiten, soweit sie ihm auch für diese Zwecke hätten übermitt…
§ 182 – Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten
(1) Das religiöse oder weltanschauliche Bekenntnis eines Gefangenen und personenbezogene Daten, die anläßlich ärztlicher Untersuchungen erhoben worden sind, dürfen in der Anstalt nicht allgemein kenntlich gemacht werden. Andere personenbezogene Daten über den Gefangenen dürfen innerhalb der Anstalt …
§ 183 – Schutz der Daten in Akten und Dateisystemen
(1) Der einzelne Vollzugsbedienstete darf sich von personenbezogenen Daten nur Kenntnis verschaffen, soweit dies zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgabe oder für die Zusammenarbeit nach § 154 Abs. 1 erforderlich ist. (2) Akten und Dateisysteme mit personenbezogenen Daten sind nach den Artikeln 24,…
§ 184 – Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
(1) Die in Dateisystemen gespeicherten personenbezogenen Daten sind spätestens zwei Jahre nach der Entlassung des Gefangenen oder der Verlegung des Gefangenen in eine andere Anstalt zu löschen. Hiervon können bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist für die Gefangenenpersonalakte die Angaben über Famil…
§ 185 – Auskunft an den die betroffene Person, Akteneinsicht
Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht nicht, soweit die Voraussetzungen einer Ausnahme nach § 34 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes vorliegen. Steht der betroffenen Person ein Recht auf Auskunft zu, erhält sie Akteneinsicht, soweit ei…
§ 186 – Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke und zur Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
(1) Für die Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke gilt § 476 der Strafprozessordnung entsprechend. (2) Den Mitgliedern einer Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wird während des Besuchs in de…
§ 188 –
(weggefallen)…
§ 189 – Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung
-…
§ 190 – Reichsversicherungsordnung
-…
§ 191 – Angestelltenversicherungsgesetz
-…
§ 192 – Reichsknappschaftsgesetz
-…
§ 193 – Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
-…
§ 194 –
(weggefallen)…
§ 195 – Einbehaltung von Beitragsteilen
Soweit die Vollzugsbehörde Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit zu entrichten hat, kann sie von dem Arbeitsentgelt, der Ausbildungsbeihilfe oder der Ausfallentschädigung einen Betrag einbehalten, der dem Anteil des Gefangenen am Beitrag entsprechen würde, w…
§ 196 – Einschränkung von Grundrechten
§ 197 –
(weggefallen)…
§ 198 – Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt unbeschadet der §§ 199 und 201 am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen. COLSPEC0 1 3.52* COLSPEC1 2 4.88* col1 3 19.24* col2 4 77.36* (2) 1 1 Am 1. Januar 1980 treten folgende Vorschriften in Kraft: 1 col2 col1 1 1 § 37 1 left 0 top - A…
§ 199 – Übergangsfassungen
(1) Bis zum Inkrafttreten des besonderen Bundesgesetzes nach § 198 Abs. 3 gilt folgendes: § 46 - Taschengeld - erhält folgende Fassung: normal "Wenn ein Gefangener ohne sein Verschulden kein Arbeitsentgelt und keine Ausbildungsbeihilfe erhält, wird ihm ein angemessenes Taschengeld gewährt, falls er …
§ 200 – Höhe des Arbeitsentgelts
Der Bemessung des Arbeitsentgelts nach § 43 sind 9 vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu Grunde zu legen.…
§ 201 – Übergangsbestimmungen für bestehende Anstalten
Für Anstalten, mit deren Errichtung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, gilt folgendes: Abweichend von § 10 dürfen Gefangene ausschließlich im geschlossenen Vollzug untergebracht werden, solange die räumlichen, personellen und organisatorischen Anstaltsverhältnisse dies erfordern. norm…
§ 202 – Freiheitsstrafe und Jugendhaft der Deutschen Demokratischen Republik
(1) Für den Vollzug der nach dem Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik gegen Jugendliche und Heranwachsende erkannten Freiheitsstrafe gelten die Vorschriften für den Vollzug der Jugendstrafe, für den Vollzug der Jugendhaft die Vorschriften über den Vollzug des Jugendarrestes. (2) Im …