Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 133

§ 133 – gvg

In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.

Kurz erklärt

  • Der Bundesgerichtshof ist zuständig für Zivilsachen.
  • Er entscheidet über Rechtsmittel wie Revision und Sprungrevision.
  • Er behandelt auch Rechtsbeschwerden und Sprungrechtsbeschwerden.
  • Diese Verfahren betreffen rechtliche Überprüfungen von Entscheidungen.
  • Der Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz in diesen Fällen.