Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 03. Mai 1909
§ 4b

§ 4b – Evaluierung

Das Fahreignungsseminar, die Vorschriften hierzu und der Vollzug werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Evaluierung hat insbesondere zu untersuchen, ob das Fahreignungsseminar eine verhaltensverbessernde Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hat. Die Bundesanstalt für Straßenwesen legt das Ergebnis der Evaluierung bis zum 1. Mai 2019 dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem Bericht zur Weiterleitung an den Deutschen Bundestag vor.

Kurz erklärt

  • Das Fahreignungsseminar wird wissenschaftlich von der Bundesanstalt für Straßenwesen begleitet.
  • Die Evaluierung untersucht die Wirkung des Seminars auf die Verkehrssicherheit.
  • Ziel ist es, festzustellen, ob das Seminar das Verhalten der Teilnehmer verbessert.
  • Die Ergebnisse der Evaluierung müssen bis zum 1. Mai 2019 vorliegen.
  • Der Bericht wird an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dann an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.