Anlage – (zu § 55)Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2441 - 2442) Fundstelle center col1 1 center col2 2 center col3 3 Antragsjahr 1 col1 top Bezugsjahr 1 col2 top Zielwert 1 col3 top bottom 1 col1 1 col2 1,3 % 1 col3 1 col1 1 col2 2,6 % 1 col3 1 col1 1 col2 3,9 % 1 col3 1 col1 1 col2 5,25 % 1 col3 1 col1 1 col2 6,6 % 1 col3 1 col1 1 col2 7,95 % 1 col3 1 col1 1 col2 9,3 % 1 col3 1 col1 1 col2 10,65 % 1 col3 top left 50 3 1 all 1 1 %yes; Für die Bestimmung des Zielwertes gelten folgende Festlegungen: Der Zielwert bezeichnet den Prozentsatz, um den sich die Energieintensität in dem für das Antragsjahr maßgeblichen Bezugsjahr gegenüber dem Basiswert verringert. Der Basiswert ist die jahresdurchschnittliche Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. normal normal Die Energieintensität ist der Quotient aus dem temperatur- und konjunkturbereinigten Gesamtenergieverbrauch und der Gesamtsumme der inflationsbereinigten Bruttoproduktionswerte. Der temperatur- und konjunkturbereinigte Gesamtenergieverbrauch und die inflationsbereinigten Bruttoproduktionswerte werden nach dem in der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 festgelegten Verfahren und Berechnungsansatz ermittelt. Die Energieintensität wird in der Bezugsgröße GJ/1 000 Euro Bruttoproduktionswert angegeben. normal normal Die Zielwerte für die Antragsjahre 2019 bis 2022 sind im Rahmen einer Evaluation im Jahr 2017 zu überprüfen. Im Fall einer Anpassung werden die jährlichen Steigerungen diejenige des Zielwertes für das Bezugsjahr 2016 nicht unterschreiten. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Der Zielwert ist der Prozentsatz, um den die Energieintensität im Antragsjahr im Vergleich zum Basiswert gesenkt werden soll.
- Der Basiswert ist die durchschnittliche Energieintensität der Jahre 2007 bis 2012.
- Energieintensität wird als Verhältnis von Gesamtenergieverbrauch zu inflationsbereinigten Bruttoproduktionswerten berechnet.
- Die Berechnung erfolgt nach einem festgelegten Verfahren zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft.
- Die Zielwerte für die Jahre 2019 bis 2022 werden 2017 überprüft und können angepasst werden, wobei die Anpassungen nicht unter den Zielwert von 2016 liegen dürfen.