Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 21. Januar 1960
§ 175

§ 175 – vwgo

§ 43 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend.

Kurz erklärt

  • § 43 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ist anwendbar.
  • Die Regelungen dieses Paragraphen finden auch hier Anwendung.
  • Es handelt sich um eine rechtliche Verweisung.
  • Der Paragraph regelt bestimmte Aspekte des Gerichtsverfahrens.
  • Die Bestimmungen sind für die betreffende Situation relevant.