Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
21. Januar 1960
§ 46
§ 46 – vwgo
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und normal normal der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. normal normal (weggefallen) normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Das Oberverwaltungsgericht behandelt Berufungen gegen Urteile des Verwaltungsgerichts.
- Es entscheidet auch über Beschwerden gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
- Die Regelung bezieht sich auf die Überprüfung von Verwaltungsgerichtsentscheidungen.
- Das Oberverwaltungsgericht ist eine höhere Instanz.
- Es gibt keine weiteren spezifischen Informationen oder Ausnahmen in diesem Abschnitt.