Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I First published: 21. Januar 1960
§ 93a

§ 93a – vwgo

(1) Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als zwanzig Verfahren, kann das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführen (Musterverfahren) und die übrigen Verfahren aussetzen. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Der Beschluß ist unanfechtbar. (2) Ist über die durchgeführten Verfahren rechtskräftig entschieden worden, kann das Gericht nach Anhörung der Beteiligten über die ausgesetzten Verfahren durch Beschluß entscheiden, wenn es einstimmig der Auffassung ist, daß die Sachen gegenüber rechtskräftig entschiedenen Musterverfahren keine wesentlichen Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen und der Sachverhalt geklärt ist. Das Gericht kann in einem Musterverfahren erhobene Beweise einführen; es kann nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen oder eine neue Begutachtung durch denselben oder andere Sachverständige anordnen. Beweisanträge zu Tatsachen, über die bereits im Musterverfahren Beweis erhoben wurde, kann das Gericht ablehnen, wenn ihre Zulassung nach seiner freien Überzeugung nicht zum Nachweis neuer entscheidungserheblicher Tatsachen beitragen und die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde. Die Ablehnung kann in der Entscheidung nach Satz 1 erfolgen. Den Beteiligten steht gegen den Beschluß nach Satz 1 das Rechtsmittel zu, das zulässig wäre, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte. Die Beteiligten sind über dieses Rechtsmittel zu belehren.

In short

  • If the legality of an administrative action is involved in more than twenty cases, the court can conduct one or more representative cases (model cases) and suspend the others after hearing the parties involved.
  • The court's decision to conduct model cases is final and cannot be challenged.
  • Once a final decision is made in the model cases, the court can decide on the suspended cases if it unanimously believes they do not have significant differences from the model cases.
  • The court may use evidence from the model cases and can choose to re-examine witnesses or have new expert evaluations if necessary.
  • The court can reject evidence requests for facts already examined in the model cases if it believes they won't contribute new important facts and would delay the resolution of the disputes. Parties can appeal this decision as if it were a final judgment.