Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 21. Januar 1960
§ 2

§ 2 – vwgo

Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.

Kurz erklärt

  • In Deutschland gibt es Verwaltungsgerichte in den Bundesländern.
  • Jedes Bundesland hat ein Oberverwaltungsgericht.
  • Auf Bundesebene gibt es das Bundesverwaltungsgericht.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Leipzig.
  • Diese Gerichte sind für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten zuständig.