Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
21. Januar 1960
§ 2
§ 2 – vwgo
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.
Kurz erklärt
- In Deutschland gibt es Verwaltungsgerichte in den Bundesländern.
- Jedes Bundesland hat ein Oberverwaltungsgericht.
- Auf Bundesebene gibt es das Bundesverwaltungsgericht.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Leipzig.
- Diese Gerichte sind für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten zuständig.