Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 02. Oktober 2018
Anlage 11

Anlage 11 – (zu § 46 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1618; bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote) Fundstelle Bezeichnung der Einrichtung Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang center S5 col1 Name, Vorname 1 col1 1 Geburtsdatum Geburtsort 1 col1 1 hat in der Zeit vom bis regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach § 46 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde. 1 justify col1 top left 50 1 0 none %yes; col1 55* col2 110* Ort, Datum 1 col1 1 (Stempel) 1 col2 bottom 1 col1 1 1 col2 (Unterschrift(en) oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) 1 col1 1 col2 top left 50 2 0 none 0 %yes;

Kurz erklärt

  • Die Bescheinigung bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an einem Anpassungslehrgang für Pflegeberufe.
  • Der Lehrgang wurde von der zuständigen Behörde gemäß § 46 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschrieben.
  • Die Bescheinigung enthält persönliche Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort.
  • Das Dokument muss mit einem Stempel und Unterschriften oder qualifizierten elektronischen Signaturen der Einrichtung versehen sein.
  • Der Zeitraum der Teilnahme am Lehrgang wird in der Bescheinigung angegeben.