Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 02. Oktober 2018
§ 57

§ 57 – Aufgaben der Geschäftsstelle

Die beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt die Fachkommission bei ihrer Arbeit. Sie übernimmt die administrativen Aufgaben für die Fachkommission.

Kurz erklärt

  • Die Geschäftsstelle ist beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelt.
  • Sie unterstützt die Fachkommission in ihrer Arbeit.
  • Die Geschäftsstelle übernimmt administrative Aufgaben.
  • Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Tätigkeiten der Fachkommission.
  • Die Fachkommission erhält dadurch organisatorische Hilfe.