Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
02. Oktober 2018
§ 57
§ 57 – Aufgaben der Geschäftsstelle
Die beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt die Fachkommission bei ihrer Arbeit. Sie übernimmt die administrativen Aufgaben für die Fachkommission.
Kurz erklärt
- Die Geschäftsstelle ist beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelt.
- Sie unterstützt die Fachkommission in ihrer Arbeit.
- Die Geschäftsstelle übernimmt administrative Aufgaben.
- Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Tätigkeiten der Fachkommission.
- Die Fachkommission erhält dadurch organisatorische Hilfe.