§ 52 – Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
(1) Die Fachkommission überprüft die Rahmenpläne mindestens alle fünf Jahre. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit können eine Überprüfung jederzeit gemeinsam veranlassen. Die Fachkommission schließt das Verfahren zur Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Rahmenpläne in diesen Fällen innerhalb von neun Monaten ab. (2) Die Fachkommission legt die Rahmenpläne oder das Ergebnis einer späteren Überprüfung dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz vor. Die Bundesministerien schließen die Prüfung innerhalb von drei Monaten ab. (3) Stellen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam fest, dass die Rahmenpläne nicht mit dem Pflegeberufegesetz zu vereinbaren sind, überarbeitet die Fachkommission ihre Empfehlungen unter Beachtung der Feststellungen der beiden Bundesministerien innerhalb von drei Monaten.
Kurz erklärt
- Die Fachkommission überprüft die Rahmenpläne alle fünf Jahre oder auf Anfrage der beiden Ministerien.
- Die Überprüfung muss innerhalb von neun Monaten abgeschlossen werden.
- Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Ministerien zur Prüfung vorgelegt.
- Die Ministerien haben drei Monate Zeit, um die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz zu prüfen.
- Bei Unvereinbarkeit müssen die Rahmenpläne innerhalb von drei Monaten überarbeitet werden.