Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 02. Oktober 2018
Anlage 9

Anlage 9 – (zu § 44 Absatz 3 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1616; bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote) Fundstelle Bezeichnung der Einrichtung Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang center S5 col1 Name, Vorname 1 col1 1 Geburtsdatum Geburtsort 1 col1 1 hat in der Zeit vom bis regelmäßig an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach § 44 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde. 1 justify col1 0 Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden F804365_04_BJNR157200018BJNE007401125 . 1 col1 top left 50 1 0 none %yes; col1 55* col2 110* Ort, Datum 1 col1 1 (Stempel) 1 col2 bottom 1 col1 1 1 col2 (Unterschrift(en) oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) 1 col1 1 col2 top left 50 2 0 none 0 %yes; Nichtzutreffendes streichen. * column F804365_04_BJNR157200018BJNE007401125 normal

Kurz erklärt

  • Die Bescheinigung bestätigt die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang für Pflegeberufe.
  • Der Lehrgang wurde von der zuständigen Behörde gemäß § 44 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschrieben.
  • Der Zeitraum der Teilnahme wird in der Bescheinigung angegeben.
  • Es wird vermerkt, ob das Abschlussgespräch bestanden oder nicht bestanden wurde.
  • Die Bescheinigung muss mit einem Stempel und Unterschriften oder qualifizierten elektronischen Signaturen der Einrichtung versehen sein.