§ 37 – Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gefahrgutbeförderungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 eine Behörde oder einen Betreiber der Eisenbahninfrastruktur nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigt und nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigen lässt oder nicht, nicht richtig oder nicht vollständig mit einer Information versieht und nicht, nicht richtig oder nicht vollständig mit einer Information versehen lässt, normal entgegen § 4 Absatz 3 die Sendung nicht oder nicht rechtzeitig anhält oder die Beförderung fortsetzt, normal normal entgegen § 17 a) Absatz 1 Nummer 1 sich nicht oder nicht rechtzeitig vergewissert, normal normal b) Absatz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Angabe schriftlich oder elektronisch mitgeteilt oder auf eine dort genannte Vorschrift schriftlich oder elektronisch hingewiesen wird, normal normal c) Absatz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass auf ein gefährliches Gut hingewiesen wird, normal normal d) Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Angabe schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird, oder normal normal e) Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information zur Verfügung gestellt wird, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 18 a) Absatz 1 Nummer 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt, normal normal b) Absatz 1 Nummer 2 den Beförderer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig informiert, normal normal c) Absatz 1 Nummer 3 sich nicht oder nicht rechtzeitig vergewissert, normal normal d) Absatz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine Angabe in das Beförderungspapier eingetragen wird, normal normal e) Absatz 1 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass nur eine dort genannte Verpackung oder Großverpackung, ein dort genannter IBC oder Tank oder ein dort genanntes MEMU oder Schiff verwendet wird, normal normal f) Absatz 1 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass die zuständige Behörde benachrichtigt wird, normal normal g) Absatz 1 Nummer 7 nicht im Besitz einer Zeugnis- oder Anweisungskopie ist oder eine Aufzeichnung nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, normal normal h) Absatz 1 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass ein Beförderungspapier mit einer geforderten Angabe, Anweisung oder einem geforderten Hinweis mitgegeben wird, normal normal i) Absatz 1 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass ein erforderliches Zeugnis zugänglich gemacht wird, normal normal j) Absatz 1 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass ein erforderliches Begleitpapier beigefügt wird, normal normal k) Absatz 1 Nummer 11 den Verlader nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig auf die Begasung hinweist, normal normal l) Absatz 1 Nummer 12 eine Kopie des Beförderungspapiers, der Informationen oder Dokumentation nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt, normal normal m) Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass die Ausnahmezulassung vor Beförderungsbeginn übergeben wird, normal normal n) Absatz 2 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information zur Verfügung gestellt wird, normal normal o) Absatz 3 Nummer 1 eine Vorschrift für den Versand als Expressgut nicht beachtet, normal normal p) Absatz 3 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, die orangefarbene Tafel, das Kennzeichen oder der Rangierzettel angebracht wird, normal normal q) Absatz 3 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass das Beförderungspapier die Angaben enthält, normal normal r) Absatz 4 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass die Ausnahmezulassung vor Beförderungsbeginn übergeben wird, normal normal s) Absatz 4 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel oder die orangefarbene Tafel angebracht wird, oder normal normal t) Absatz 4 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information zur Verfügung gestellt wird, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 19 Absatz 1 a) Nummer 1 den Absender nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig informiert, normal normal b) Nummer 2 eine Sendung befördert, die nicht die Vorschriften erfüllt, normal normal c) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Tank nicht zur Beförderung aufgegeben wird, normal normal d) Nummer 4 eine Kopie des Beförderungspapiers, der Informationen oder Dokumentation nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt, normal normal e) Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass die Dokumente die erforderlichen Angaben enthalten, oder normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass die Dokumente die erforderlichen Angaben enthalten, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 19 Absatz 2 a) Nummer 1 das Verbot der anderweitigen Verwendung nicht einhält, normal normal b) Nummer 2 der Fahrzeugbesatzung nicht oder nicht rechtzeitig die schriftlichen Weisungen übergibt oder nicht dafür sorgt, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen oder richtig anwenden kann, normal normal c) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift über die Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks beachtet wird, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift über die Begrenzung der Mengen eingehalten wird, normal normal e) Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Begleitpapier, die Bescheinigung oder eine Ausnahmezulassung vor Beförderungsbeginn übergeben wird, normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass nur Fahrzeugführer mit einer gültigen Bescheinigung eingesetzt werden, normal normal g) Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass ein ortsbeweglicher Tank nicht zur Beförderung aufgegeben wird, normal normal h) Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass die Tankakte geführt, aufbewahrt, übergeben, vorgelegt oder zur Verfügung gestellt wird, normal normal i) Nummer 9 die Beförderungseinheit nicht mit einem Feuerlöschgerät ausrüstet, normal normal j) Nummer 10 eine Prüffrist nicht einhält, normal normal k) Nummer 11 das Fahrzeug nicht mit einem Großzettel, einer orangefarbenen Tafel oder einem Kennzeichen ausrüstet oder nicht dafür sorgt, dass ein dort genanntes Kennzeichen angebracht wird, normal normal l) Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass ein Tank verwendet wird, der den dort genannten Anforderungen entspricht, normal normal m) Nummer 13 nicht dafür sorgt, dass ein Tank oder ein Fahrzeug einer dort genannten Bau-, Ausrüstungs- oder Kennzeichnungsvorschrift entspricht, normal normal n) Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass eine außerordentliche Prüfung durchgeführt wird, normal normal o) Nummer 15 dem Fahrzeugführer eine erforderliche Ausrüstung nicht übergibt, normal normal p) Nummer 16 die Beförderungseinheit nicht ausrüstet, normal normal q) Nummer 17 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal r) Nummer 18 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, oder normal normal s) Nummer 19 nicht dafür sorgt, dass ein festverbundener Tank, ein Batterie-Fahrzeug, ein Aufsetztank, ein MEGC, ein ortsbeweglicher Tank oder ein Tankcontainer nicht verwendet wird, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 19 Absatz 3 a) Nummer 1 nicht sicherstellt, dass der Betreiber über Daten verfügen kann, normal normal b) Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Besatzungsmitglied einen Lichtbildausweis mit sich führt, normal normal c) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Begleitpapier verfügbar ist oder ausgehändigt wird, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal e) Nummer 5 eine schriftliche Weisung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bereitstellt, normal normal f) Nummer 6 den Triebfahrzeugführer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert, normal normal g) Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass die vorgeschriebene Ausrüstung auf dem Führerstand mitgeführt wird, normal normal h) Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass die dort genannten Tafeln oder Großzettel (Placards) oder ein dort genanntes Kennzeichen angebracht sind, normal normal i) Nummer 9 sich nicht vergewissert, dass ein Wagen oder eine Ladung keine Mängel, Undichtigkeiten oder Risse aufweist oder kein Ausrüstungsteil fehlt, normal normal j) Nummer 10 sich nicht vergewissert, dass ein Großzettel, ein Kennzeichen oder eine orangefarbene Tafel angebracht ist, oder normal normal k) Nummer 11 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information den Tank oder seine Ausrüstung umfasst, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 19 Absatz 4 a) Nummer 1 sich nicht vergewissert, dass das Schiff zur Beförderung der gefährlichen Güter zugelassen ist, normal normal b) Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass für jedes Mitglied der Besatzung ein Lichtbildausweis an Bord ist, normal normal c) Nummer 3 dem Schiffsführer nicht vor Antritt der Fahrt die schriftlichen Weisungen in Sprachen bereitstellt, die der Schiffsführer oder der Sachkundige lesen oder verstehen können, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information zur Verfügung gestellt wird, normal normal e) Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird, normal normal g) Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass dem Schiffsführer ein Dokument übergeben wird, normal normal h) Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass ein Schiff nur unter der dort genannten Voraussetzung eingesetzt wird, oder normal normal i) Nummer 9 nicht sicherstellt, dass ein zweites Evakuierungsmittel verfügbar ist, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 20 a) Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a die Annahme des Gutes verzögert oder verweigert, normal normal b) Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b nicht oder nicht rechtzeitig prüft, dass die Vorschriften eingehalten worden sind, normal normal c) Absatz 1 Nummer 2 den Absender nicht oder nicht rechtzeitig über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes informiert, normal normal d) Absatz 2 einen Container zurückstellt, normal normal e) Absatz 3 einen Wagen oder Container zurückstellt oder wieder verwendet oder normal normal f) Absatz 4 einen Container, ein Fahrzeug oder einen Wagen zurückstellt, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 21 a) Absatz 1 Nummer 1 Güter übergibt, normal normal b) Absatz 1 Nummer 2 ein Versandstück zur Beförderung übergibt, normal normal c) Absatz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Versandstück nur verladen wird, wenn die Verpackung den dort genannten Anforderungen entspricht, normal normal d) Absatz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal e) Absatz 1 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Warnkennzeichen angebracht wird, normal normal f) Absatz 1 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Kennzeichnungsvorschrift beachtet wird, normal normal g) Absatz 1 Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass die Anzahl der Versandstücke nicht überschritten wird, normal normal h) Absatz 1 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Maßnahme ergriffen wird, normal normal i) Absatz 2 Nummer 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt, normal normal j) Absatz 2 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird, normal normal k) Absatz 2 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal l) Absatz 2 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, eine Tafel oder ein Kennzeichen angebracht ist, normal normal m) Absatz 2 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass nur ein Container eingesetzt wird, der den dort genannten Anforderungen entspricht, normal normal n) Absatz 2 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal o) Absatz 3 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass eine Vorschrift über die Gefahrzettel oder Kennzeichen beachtet wird, normal normal p) Absatz 3 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, ein Rangierzettel, ein Kennzeichen oder eine orangefarbene Tafel angebracht ist, normal normal q) Absatz 3 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass nur ein Container eingesetzt wird, der den dort genannten Anforderungen entspricht, normal normal r) Absatz 3 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift über die Beförderung in Versandstücken oder die Beladung und Handhabung beachtet wird, normal normal s) Absatz 3 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal t) Absatz 4 Nummer 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig gibt, normal normal u) Absatz 4 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel oder das Kennzeichen angebracht ist, normal normal v) Absatz 4 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, oder normal normal w) Absatz 4 Nummer 4 nicht sicherstellt, dass die landseitige Einrichtung mit einem oder zwei Evakuierungsmitteln ausgerüstet ist, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 22 a) Absatz 1 Nummer 1 oder 2 eine dort genannte Vorschrift über das Verpacken, das Umverpacken oder die Kennzeichnung nicht beachtet, normal normal b) Absatz 1 Nummer 3 eine dort genannte Vorschrift über die Verwendung oder Prüfung nicht beachtet, normal normal c) Absatz 1 Nummer 4 eine dort genannte Vorschrift über das Zusammenpacken nicht beachtet, normal normal d) Absatz 1 Nummer 5 eine dort genannte Vorschrift über die Kennzeichnung oder Bezettelung nicht beachtet, normal normal e) Absatz 1 Nummer 6 Versandstücke in Umverpackungen nicht sichert oder normal normal f) Absatz 2 oder 3 eine dort genannte Vorschrift nicht beachtet, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 23 Absatz 1 a) Nummer 1 Güter übergibt, normal normal b) Nummer 2 einen Tank übergibt, normal normal c) Nummer 3 einen Tank befüllt, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass die Dichtheit einer Verschlusseinrichtung geprüft oder dass ein Tank oder UN-MEGC nicht befördert wird, wenn dieser undicht ist, normal normal e) Nummer 5 einen Tank befüllt, normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass der Füllungsgrad, der Füllungszustand, der Füllfaktor, die Masse oder Bruttomasse eingehalten wird, normal normal g) Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass die Dichtheit der Verschlüsse oder der Ausrüstung geprüft wird oder alle Verschlüsse in geschlossener Stellung sind oder keine Undichtheit auftritt, normal normal h) Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass einem Tank dort genannte Reste nicht anhaften, normal normal i) Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass nebeneinanderliegende Tankabteile oder -kammern nicht mit gefährlich miteinander reagierenden Stoffen befüllt werden, normal normal j) Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass ein Tank, Batterie-Fahrzeug, Batteriewagen oder MEGC nicht befüllt oder nicht zur Beförderung aufgegeben wird, normal normal k) Nummer 11 nicht dafür sorgt, dass eine Entleerungs-, Reinigungs- oder Entgasungsmaßnahme durchgeführt wird, normal normal l) Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass eine Bezeichnung angegeben wird, normal normal m) Nummer 13 nicht dafür sorgt, dass eine Benennung oder ein Kennzeichen angegeben wird, normal normal n) Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass der MEGC nicht zur Beförderung aufgegeben wird, oder normal normal o) Nummer 15 einen Tank befüllt, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 23 Absatz 2 a) Nummer 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt, normal normal b) Nummer 2 eine Nummer nicht mitteilt, normal normal c) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, die orangefarbene Tafel oder das Kennzeichen angebracht wird, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine Beladevorschrift beachtet wird, normal normal e) Nummer 5 das Rauchverbot nicht beachtet, normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte zusätzliche Vorschrift beachtet wird, normal normal g) Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass der Fahrzeugführer in der vorgeschriebenen Weise eingewiesen oder die Einweisung dokumentiert oder aufbewahrt wird, normal normal h) Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass eine Vorschrift über die Beförderung in loser Schüttung beachtet wird, normal normal i) Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass eine Maßnahme zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen durchgeführt wird, normal normal j) Nummer 10 einen Tank befüllt, normal normal k) Nummer 11 sich nicht vergewissert, dass die dort genannten Vorschriften eingehalten sind, oder normal normal l) Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 23 Absatz 3 a) Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Kontrollvorschrift beachtet wird, normal normal b) Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, ein Rangierzettel, die orangefarbene Tafel oder das Kennzeichen angebracht wird, normal normal c) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine Beladevorschrift beachtet wird, normal normal e) Nummer 5 nicht sicherstellt, dass die Temperatur nicht überschritten wird, oder normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 23 Absatz 4 a) Nummer 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig gibt, normal normal b) Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, die orangefarbene Tafel oder das Kennzeichen angebracht wird, normal normal c) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Tankschiff nur mit den zugelassenen gefährlichen Gütern befüllt wird oder das Datum im Zulassungszeugnis nicht überschritten ist, normal normal d) Nummer 4 nicht sicherstellt, dass die landseitige Einrichtung mit einem oder zwei Evakuierungsmitteln ausgerüstet ist, normal normal e) Nummer 5 nicht sicherstellt, dass die Temperatur nicht überschritten wird, normal normal f) Nummer 6 nicht sicherstellt, dass eine Überwachung gewährleistet ist, normal normal g) Nummer 7 seinen Teil der Prüfliste nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausfüllt, normal normal h) Nummer 8 nicht sicherstellt, dass eine Flammendurchschlagsicherung vorhanden ist, oder normal normal i) Nummer 9 nicht sicherstellt, dass die Laderate übereinstimmt oder der Druck an der Übergabestelle den Öffnungsdruck des Hochgeschwindigkeitsventils nicht übersteigt, normal normal normal 10 alpha normal normal 15a. entgegen § 23a a) Absatz 1 Nummer 1 sich nicht vergewissert, dass die richtigen Güter ausgeladen werden, normal normal b) Absatz 1 Nummer 2 nicht prüft oder sich nicht vergewissert, dass geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, normal normal c) Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a gefährliche Rückstände nicht oder nicht rechtzeitig entfernt, normal normal d) Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b den Verschluss nicht oder nicht rechtzeitig sicherstellt, normal normal e) Absatz 1 Nummer 4 die Reinigung oder Entgiftung nicht sicherstellt, normal normal f) Absatz 1 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, ein Kennzeichen oder eine orangefarbene Tafel nicht mehr sichtbar ist, normal normal g) Absatz 1 Nummer 6 das Warnkennzeichen nicht entfernt, normal normal h) Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass eine Maßnahme zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen durchgeführt wird, normal normal i) Absatz 2 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte zusätzliche Vorschrift beachtet wird, normal normal j) Absatz 2 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass der Fahrzeugführer in der vorgeschriebenen Weise eingewiesen oder die Einweisung dokumentiert oder aufbewahrt wird, normal normal k) Absatz 2 Nummer 4 oder Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal l) Absatz 4 Nummer 1 nicht sicherstellt, dass die landseitige Einrichtung mit einem oder zwei Evakuierungsmitteln ausgerüstet ist, normal normal m) Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a den ihn betreffenden Teil der Prüfliste nicht oder nicht rechtzeitig ausfüllt, normal normal n) Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b nicht sicherstellt, dass eine Flammendurchschlagsicherung vorhanden ist, normal normal o) Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c nicht sicherstellt, dass der Druck an der Übergabestelle den Öffnungsdruck des Hochgeschwindigkeitsventils nicht übersteigt, normal normal p) Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d nicht sicherstellt, dass die Dichtungen aus den dort genannten Werkstoffen bestehen, normal normal q) Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe e nicht sicherstellt, dass eine Überwachung gewährleistet ist, oder normal normal r) Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe f nicht sicherstellt, dass die Löschpumpe abgeschaltet werden kann, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 24 a) Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank, ein MEGC, ein Schüttgut-Container oder flexibler Schüttgut-Container einer dort genannten Verwendungs-, Bau-, Ausrüstungs- oder Kennzeichnungsvorschrift entspricht, normal normal b) Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine außerordentliche Prüfung durchgeführt wird, normal normal c) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass nur ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank oder MEGC verwendet wird, der den dort genannten Anforderungen entspricht, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass ein MEGC nicht zur Befüllung übergeben wird, normal normal e) Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass eine Druckentlastungseinrichtung geprüft wird, normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass die Tankakte geführt, aufbewahrt, übergeben, vorgelegt oder zur Verfügung gestellt wird, normal normal g) Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass MEMU untersucht oder geprüft werden, oder normal normal h) Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass ein Schloss verwendet wird, normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 25 a) Absatz 1 Nummer 1 ein dort genanntes Kennzeichen anbringt, normal normal b) Absatz 1 Nummer 2 die Behörde nicht oder nicht richtig in Kenntnis setzt, normal normal c) Absatz 1 Nummer 3 die Anweisungen nicht liefert, normal normal d) Absatz 1 Nummer 4 dem Eigentümer eines Bergungsdruckgefäßes eine Kopie der Zulassungsbescheinigung nicht zur Verfügung stellt, normal normal e) Absatz 2 ein dort genanntes Kennzeichen anbringt oder normal normal f) Absatz 3 ein dort genanntes Kennzeichen anbringt, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 26 a) Absatz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass einem Tank dort genannte Reste nicht anhaften, normal normal b) Absatz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Tank oder UN-MEGC verschlossen oder dicht ist, normal normal c) Absatz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel oder ein Kennzeichen angebracht ist, normal normal d) Absatz 3 eine technische Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anfertigt, normal normal e) Absatz 4 eine dort genannte Vorschrift nicht oder nicht richtig beachtet, normal normal f) Absatz 5 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass das Personal unterwiesen wird, normal normal g) Absatz 5 Nummer 2 einen dort genannten Teil der Prüfliste nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausfüllt oder normal normal h) Absatz 5 Nummer 3 nicht sicherstellt, dass eine Flammendurchschlagsicherung vorhanden ist, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 27 a) Absatz 1 nicht dafür sorgt, dass die Vorlage eines Berichts rechtzeitig erfolgt, normal normal b) Absatz 2 eine Untersuchung nicht durchführt, eine Maßnahme nicht ergreift oder nicht dafür sorgt, dass eine zuständige Behörde informiert wird, normal normal c) Absatz 3 Nummer 1 eine Vorschrift über die Sicherung nicht beachtet, normal normal d) Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a nicht dafür sorgt, dass die Unterweisung erfolgt, normal normal e) Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b nicht dafür sorgt, dass die Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahrt werden, normal normal f) Absatz 4 Sicherungspläne nicht einführt oder anwendet, normal normal g) Absatz 4a Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, nicht dafür sorgt, dass eine Mitteilung erfolgt, normal normal h) Absatz 5 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass die Unterweisung erfolgt, normal normal i) Absatz 5 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass die Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahrt werden, normal normal j) Absatz 6 nicht dafür sorgt, dass die Personen unterwiesen sind, oder normal normal k) Absatz 7 nicht sicherstellt, dass nur eine dort genannte Anlage oder ein dort genanntes Gerät verwendet wird, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 28 Satz 1 a) Nummer 1 ein Versandstück befördert, normal normal b) Nummer 2 eine dort genannte Vorschrift über die Beförderungsbe- oder -einschränkungen nicht beachtet, normal normal c) Nummer 3 den Füllungsgrad, den Füllungszustand, den Füllfaktor, die Masse oder die Befülltemperatur nicht einhält, normal normal d) Nummer 4 eine dort genannte Vorschrift über den Betrieb von Tanks oder eine zusätzliche Vorschrift nicht beachtet, normal normal e) Nummer 5 die Dichtheit nicht prüft, normal normal f) Nummer 6 einen Großzettel nicht anbringt, entfernt oder abdeckt, normal normal g) Nummer 7 ein dort genanntes Kennzeichen oder eine dort genannte Tafel nicht oder nicht richtig anbringt, nicht oder nicht richtig sichtbar macht, nicht, nicht richtig oder nicht vollständig entfernt oder nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verdeckt, normal normal h) Nummer 8 eine Maßnahme nicht trifft, normal normal i) Nummer 9 sich nicht vergewissert, dass ein Warnkennzeichen angebracht ist, normal normal j) Nummer 10 ein Begleitpapier, eine Bescheinigung, ein Feuerlöschgerät, einen Ausrüstungsgegenstand oder die Ausnahmezulassung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, normal normal k) Nummer 11 eine dort genannte Vorschrift über die Überwachung nicht beachtet, normal normal l) Nummer 12 dort genannte Reste nicht oder nicht rechtzeitig entfernt und nicht oder nicht rechtzeitig entfernen lässt, normal normal m) Nummer 13 die Einnahme eines alkoholischen Getränkes oder der Substanz Tetrahydrocannabinol nicht unterlässt oder die Fahrt antritt, normal n) Nummer 14 nicht sicherstellt, dass eine Verbindungsleitung oder ein Rohr entleert ist, normal normal o) Nummer 15 ein Fahrzeug, einen ortsbeweglichen Tank oder einen Tankcontainer nicht erdet oder normal normal p) Nummer 16 eine dort genannte Vorschrift nicht beachtet, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 29 a) Absatz 1 eine dort genannte Vorschrift über die Beladung und Handhabung nicht beachtet, normal normal b) Absatz 2 eine dort genannte Vorschrift nicht beachtet, normal normal c) Absatz 3 eine dort genannte Vorschrift über Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet, normal normal d) Absatz 4 Nummer 1 eine Vorschrift über die Verladung oder das Kennzeichen nicht beachtet, normal normal e) Absatz 4 Nummer 2 eine Vorschrift über die Beförderung nicht beachtet oder normal normal f) Absatz 5 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 30 a) Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass nur ein Wagen oder ein Tank verwendet wird, der den dort genannten Anforderungen entspricht, normal normal b) Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Wagen oder ein Tank einer dort genannten Bau-, Ausrüstungs- oder Kennzeichnungsvorschrift entspricht, normal normal c) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine außerordentliche Prüfung durchgeführt wird, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass die Tankakte geführt, aufbewahrt, übergeben, vorgelegt oder zur Verfügung gestellt wird, normal normal e) Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Kesselwagen, ein abnehmbarer Tank oder ein Batteriewagen nicht verwendet wird, oder normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information den Tank oder seine Ausrüstung umfasst, normal normal normal 10 alpha normal normal 22a. entgegen § 30a a) Absatz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass die Instandhaltung eines Tanks oder seiner Ausrüstung in einer dort genannten Weise sichergestellt wird, normal normal b) Absatz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information den Tank oder seine Ausrüstung umfasst, normal normal c) Absatz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine Aufzeichnung gefertigt wird, normal normal d) Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Kesselwagen nicht verwendet wird, oder normal normal e) Absatz 2 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine außerordentliche Prüfung durchgeführt wird, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 31 a) Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass sein Personal unterwiesen wird, normal normal b) Nummer 2 Buchstabe a nicht dafür sorgt, dass ein interner Notfallplan aufgestellt wird, oder normal normal c) Nummer 2 Buchstabe b nicht sicherstellt, dass er Zugriff zu einer Information hat, normal normal normal 10 alpha normal normal 23a. entgegen § 31a eine schriftliche Weisung nicht oder nicht rechtzeitig einsieht, normal normal entgegen § 32 ein gefährliches Gut mitführt oder befördern lässt, normal normal entgegen § 33 a) Nummer 1 die Sicherheitspflichten nicht beachtet, normal normal b) Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Schiff oder Tankschiff nicht überladen oder ein Ladetank nicht überfüllt ist, normal normal c) Nummer 3 sich nicht vergewissert, dass das Schiff oder Tankschiff oder die Ladung keine Mängel, Undichtheiten oder Risse aufweist oder keine Ausrüstungsteile fehlen, normal normal d) Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass jedes betroffene Mitglied der Besatzung die schriftlichen Weisungen versteht oder richtig anwenden kann, normal normal e) Nummer 5 eine vorgeschriebene Maßnahme nicht trifft, normal normal f) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird, normal normal g) Nummer 7 nicht prüft, ob der Eigentümer oder Betreiber seinen Pflichten nachgekommen ist, normal normal h) Nummer 8 ein Begleitpapier oder die Ausnahmezulassung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, normal normal i) Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird, normal normal j) Nummer 10 eine Sendung befördert, normal normal k) Nummer 11 einen dort genannten Teil der Prüfliste nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausfüllt oder normal normal l) Nummer 12 einen dort genannten Teil der Prüfliste nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausfüllt, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 34 a) Nummer 1, 2, 4 oder 5 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird, normal normal b) Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Sachkundiger an Bord ist, normal normal c) Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine Aktualisierung erfolgt, normal normal d) Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass ein Schiff einer Sonderuntersuchung unterzogen wird, oder normal normal e) Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass eine Schiffsakte nach einer dort genannten Vorschrift geführt, aufbewahrt oder aktualisiert wird, normal normal normal 10 alpha normal normal 26a. entgegen § 34a Satz 1 den Anweisungen des Schiffsführers nicht Folge leistet, normal normal entgegen § 35 a) Absatz 2 Satz 2 eine Angabe oder einen Vermerk nicht in das Beförderungspapier einträgt, normal normal b) Absatz 4 Satz 4 nicht dafür sorgt, dass eine Bescheinigung übergeben wird, oder normal normal c) Absatz 4 Satz 5 eine Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, normal normal normal 10 alpha normal normal entgegen § 35a a) Absatz 4 Satz 1 ein gefährliches Gut befördert, normal normal b) Absatz 4 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass eine Fahrwegbestimmung übergeben wird, oder normal normal c) Absatz 4 Satz 3 eine Fahrwegbestimmung nicht oder nicht richtig beachtet, nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt. normal normal normal 10 alpha normal normal normal 10 arabic (2) Artikel 32 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (BGBl. 1969 II S. 597) in der Fassung des Zusatzprotokolls Nummer 6 vom 21. Oktober 1999 (BGBl. 2002 II S. 1772, 1773) hinsichtlich der Geldbußen auf dem Rhein bis zu fünfundzwanzigtausend Euro bleibt unberührt.
Kurz erklärt
- Ordnungswidrigkeiten im Gefahrguttransport betreffen das Versäumnis, Behörden oder Betreiber rechtzeitig zu informieren.
- Es ist verboten, gefährliche Güter ohne die erforderlichen Informationen oder Dokumente zu transportieren.
- Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung und Handhabung von Gefahrgut müssen eingehalten werden.
- Es müssen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um Unfälle oder Leckagen zu vermeiden.
- Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.