Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 17. Juni 2009
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis – ggvseb

col1 1 12* col2 2 153* § 1 1 col1 Geltungsbereich 1 col2 § 2 1 col1 Begriffsbestimmungen 1 col2 § 3 1 col1 Zulassung zur Beförderung 1 col2 § 4 1 col1 Allgemeine Sicherheitspflichten 1 col2 § 5 1 col1 Ausnahmen 1 col2 § 6 1 col1 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 1 col2 § 7 1 col1 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen 1 col2 § 8 1 col1 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 1 col2 § 9 1 col1 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen 1 col2 § 10 1 col1 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr 1 col2 § 11 1 col1 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 1 col2 § 12 1 col1 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks 1 col2 § 13 1 col1 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße 1 col2 § 13a 1 col1 Zuständigkeiten der Benennenden Behörde 1 col2 § 14 1 col1 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr 1 col2 § 15 1 col1 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr 1 col2 § 16 1 col1 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt 1 col2 § 17 1 col1 Pflichten des Auftraggebers des Absenders 1 col2 § 18 1 col1 Pflichten des Absenders 1 col2 § 19 1 col1 Pflichten des Beförderers 1 col2 § 20 1 col1 Pflichten des Empfängers 1 col2 § 21 1 col1 Pflichten des Verladers 1 col2 § 22 1 col1 Pflichten des Verpackers 1 col2 § 23 1 col1 Pflichten des Befüllers 1 col2 § 23a 1 col1 Pflichten des Entladers 1 col2 § 24 1 col1 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU 1 col2 § 25 1 col1 Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC 1 col2 § 26 1 col1 Sonstige Pflichten 1 col2 § 27 1 col1 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt 1 col2 § 28 1 col1 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr 1 col2 § 29 1 col1 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr 1 col2 § 30 1 col1 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr 1 col2 § 30a 1 col1 Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr 1 col2 § 31 1 col1 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr 1 col2 § 31a 1 col1 Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr 1 col2 § 32 1 col1 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr 1 col2 § 33 1 col1 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt 1 col2 § 34 1 col1 Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt 1 col2 § 34a 1 col1 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt 1 col2 § 35 1 col1 Verlagerung 1 col2 § 35a 1 col1 Fahrweg im Straßenverkehr 1 col2 § 35b 1 col1 Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten 1 col2 § 35c 1 col1 Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a 1 col2 § 36 1 col1 Prüffrist für Feuerlöschgeräte 1 col2 § 36a 1 col1 Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate 1 col2 § 36b 1 col1 Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe 1 col2 § 37 1 col1 Ordnungswidrigkeiten 1 col2 § 38 1 col1 Übergangsbestimmungen 1 col2 top left 50 2 0 none 1 0 %yes; col1 1 17* col2 2 148* Anlage 1 1 col1 (weggefallen) 1 col2 Anlage 2 1 col1 Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR und zu den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie zu den Teilen 1 bis 9 des ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen 1 col2 Anlage 3 1 col1 Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID 1 col2 top left 50 2 0 none 1 0 %yes;

Kurz erklärt

  • Der Abschnitt regelt die Geltungsbereiche und Begriffsbestimmungen für den Transport gefährlicher Güter.
  • Es werden Zulassungsanforderungen und allgemeine Sicherheitsverpflichtungen für alle Beteiligten im Transportprozess festgelegt.
  • Zuständigkeiten verschiedener Behörden und Institutionen, wie Ministerien und Prüfstellen, werden definiert.
  • Es werden spezifische Pflichten für verschiedene Akteure im Transportprozess, wie Absender, Beförderer und Empfänger, aufgeführt.
  • Es gibt Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten und Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter.