Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 17. Juni 2009

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2407 der Kommission vom 20. September 2022 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L 317 vom 9. Dezember 2022, S. 64). * column f772147_01_BJNR138900009 normal )

Kurz erklärt

  • Die Verordnung setzt die Delegierte Richtlinie (EU) 2022/2407 um.
  • Diese Richtlinie wurde am 20. September 2022 von der Kommission erlassen.
  • Sie passt die Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG an.
  • Die Anpassung erfolgt basierend auf wissenschaftlichem und technischem Fortschritt.
  • Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte im Amtsblatt am 9. Dezember 2022.