§ 48 – Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall
(1) Sind Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Absatz 6 angeordnet worden, können Zurückstellungen nach § 12 Absatz 2 und 4 widerrufen werden, es sei denn, dass die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde; normal normal können nach § 13b bisher nicht zum Wehrdienst herangezogene Wehrpflichtige gemustert und einberufen werden; normal normal hat der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid keine aufschiebende Wirkung; normal normal ist bei der Einberufung Wehrpflichtiger, die bereits in den Streitkräften gedient haben, § 23 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; als Untersuchung gilt die Einstellungsuntersuchung; normal normal haben männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, auf Anordnung der Bundesregierung a) Vorsorge dafür zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen, auch wenn sie der Wehrüberwachung nicht unterliegen, normal normal b) die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen, normal normal c) unverzüglich zurückzukehren, wenn sie sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und sich beim zuständigen oder nächsten Karrierecenter der Bundeswehr zu melden. normal normal normal alpha normal normal normal arabic Satz 1 Nummer 5 gilt nicht für männliche Personen, die ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, normal normal außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei einer deutschen Dienststelle oder einer über- oder zwischenstaatlichen Organisation beschäftigt sind oder normal normal mit Genehmigung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle a) sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder normal normal b) die Bundesrepublik Deutschland verlassen. normal normal normal alpha normal normal normal arabic (2) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 und folgende Vorschriften: die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Vorbereitung von Einberufungen und Heranziehungen die Daten nach § 15 Absatz 3; normal normal die Meldung nach § 24 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 ist innerhalb von 48 Stunden zu erstatten; § 24 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz ist nicht anzuwenden; normal normal ein Wehrpflichtiger, der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat, kann zum Zivildienst einberufen werden, bevor über den Antrag entschieden worden ist; normal normal eine Zurückstellung nach § 12 Absatz 2, 4, 5 oder 7 wird unwirksam; eine erneute Zurückstellung nach § 12 Absatz 4 ist zulässig, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde; normal normal ein Wehrpflichtiger, der nach § 12 Absatz 2 vom Wehrdienst zurückgestellt worden ist, wird auf Antrag zum Sanitätsdienst einberufen; normal normal ein Wehrpflichtiger, der sich zum freiwilligen Eintritt in die Bundeswehr meldet, kann von einem Bataillonskommandeur oder einem Offizier in entsprechender Dienststellung als Soldat, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad oder mit seinem letzten in der Bundeswehr erreichten Dienstgrad eingestellt werden, wenn die Einberufung durch das Karrierecenter der Bundeswehr nicht möglich ist. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Wehrübungen können dazu führen, dass Rückstellungen vom Wehrdienst widerrufen werden, es sei denn, dies würde eine unzumutbare Härte für den Wehrpflichtigen darstellen.
- Wehrpflichtige, die bisher nicht zum Dienst herangezogen wurden, können gemustert und einberufen werden.
- Bei der Einberufung von ehemaligen Soldaten gelten bestimmte Regelungen nicht.
- Männer ab 17 Jahren müssen sicherstellen, dass sie Mitteilungen der Wehrersatzbehörde erhalten und sich bei Auslandsaufenthalten beim Karrierecenter der Bundeswehr melden.
- Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten besondere Vorschriften für die Einberufung und Rückstellungen, und Kriegsdienstverweigerer können zum Zivildienst einberufen werden.