§ 141 – Sachverständigenausschuß Bergbau
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, einen Sachverständigenausschuß für den Bergbau zu errichten, der es in allen Fragen der Bergtechnik, insbesondere der Sicherheitstechnik, berät und zu den von ihm zu erlassenden Bergverordnungen Stellung nimmt. Dem Ausschuß sollen ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie als Vorsitzender sowie Vertreter der beteiligten Bundesministerien, der Landesregierungen, der fachlich zuständigen Landesbehörden, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Wirtschaft und der Gewerkschaften angehören. In der Rechtsverordnung kann das Nähere über die Zusammensetzung, die Berufung der Mitglieder sowie das Verfahren des Ausschusses geregelt werden.
Kurz erklärt
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann einen Sachverständigenausschuss für den Bergbau einrichten.
- Der Ausschuss berät in Fragen der Bergtechnik, insbesondere zur Sicherheitstechnik.
- Er gibt Stellungnahmen zu Bergverordnungen ab, die vom Ministerium erlassen werden.
- Der Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden vom Ministerium und Vertretern verschiedener Institutionen und Organisationen.
- Die Details zur Zusammensetzung und zum Verfahren des Ausschusses werden in einer Rechtsverordnung geregelt.