§ 37 – Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr
(1) Die Bundesstelle trägt zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr mit dem Ziel der Verhütung von Seeunfällen bei, indem sie Statistiken führt und auswertet, Informationen über Seeunfälle veröffentlicht, Daten über Seeunfälle, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/18/EG fallen, einschließlich der aus den Sicherheitsuntersuchungen gewonnenen Erkenntnisse, unter Einhaltung der Vorgaben des Anhangs II der Richtlinie 2009/18/EG an die von der Europäischen Kommission nach der Richtlinie 2009/18/EG eingerichtete europäische elektronische Datenbank „Europäisches Informationsforum für Unfälle auf See“ sowie an die Internationale Seeschifffahrtsorganisation weiterleitet und sich an Vortragsveranstaltungen beteiligt. (2) Die Bundesstelle führt eine anonymisierte Statistik über Seeunfälle, die jährlich zu veröffentlichen ist. (3) Die Statistik erfasst insbesondere die beteiligten Schiffe nach Flaggenstaat, Schiffstyp, Herstellerwerft, Art der Beschädigung des Schiffes, Art der Drittschäden und Umweltschäden, bei der Beförderung gefährlicher Güter die Art des Gefahrguts, soweit relevant, normal die Zahl der Personen an Bord des Schiffes, normal die Zahl der verunglückten Personen an Bord und die Unfallfolgen, insbesondere tödliche, schwere, andere Verletzungen, normal Unfallort, Datum, Hergang und Umstände des Unfalls, insbesondere Betriebsphase, Art des Seeunfalls, sowie ermittelte Unfallursachen. normal arabic (4) Die Bundesstelle wertet deutsche und ausländische Statistiken über Seeunfälle aus. (5) Die Bundesstelle kann auf Anfrage Auswertungen und Statistiken gegen Kostenerstattung übersenden, soweit dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Behörden und als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die Arbeit zur Sicherheit im Seeverkehr leisten, erhalten diese Auswertungen und Statistiken kostenlos.
Kurz erklärt
- Die Bundesstelle verbessert die Sicherheit im Seeverkehr, um Seeunfälle zu verhindern, indem sie Statistiken führt und Informationen veröffentlicht.
- Sie leitet Daten über Seeunfälle an die europäische Datenbank und die Internationale Seeschifffahrtsorganisation weiter.
- Es wird eine anonymisierte Statistik über Seeunfälle erstellt, die jährlich veröffentlicht wird.
- Die Statistik umfasst Details zu beteiligten Schiffen, Unfallursachen und Folgen, einschließlich Verletzungen und Umweltschäden.
- Auf Anfrage können Auswertungen und Statistiken gegen Gebühr bereitgestellt werden, während Behörden und gemeinnützige Organisationen diese kostenlos erhalten.