Anlage 1 – Verzeichnis der Eisenbahnanlagen
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2111; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle Die Eisenbahnanlagen umfassen folgende Anlagen, sofern diese zu den Haupt- und Nebengleisen gehören, ausgenommen Gleise innerhalb der Ausbesserungswerke, Bahnbetriebswerke oder Lokomotivschuppen sowie private Gleisanschlüsse: Grundstücke; normal normal Bahnkörper und Planum, insbesondere Dämme, Einschnitte, Dränagen und Entwässerungsgräben, Öffnungen geringer Lichtweite, Futtermauern und Anpflanzungen zum Schutz der Böschungen usw., Personenbahnsteige und Laderampen, auch in Personenbahnhöfen und Güterterminals, Seitenstreifen und Seitenwege, Einfriedungsmauern, Hecken und Zäune, Feuerschutzstreifen, Heizanlagen für Weichen, Gleiskreuzungen, Schneezäune; normal normal Kunstbauten, insbesondere Brücken, Durchlässe und sonstige Bahnüberführungen, Tunnel, überdeckte Einschnitte und sonstige Bahnunterführungen, Stützmauern und Schutzbauten insbesondere gegen Lawinen, Steinschlag; normal normal schienengleiche Übergänge einschließlich der zur Sicherung des Straßenverkehrs erforderlichen Anlagen; normal normal Oberbau: Schienen, Rillenschienen und Leitschienen, Schwellen und Langschwellen, Kleineisen zur Schienenverbindung, Bettung einschließlich Kies und Sand, Weichen und Gleiskreuzungen, Drehscheiben und Schiebebühnen (ausgenommen diejenigen, die nur den Triebfahrzeugen dienen); normal normal Zugangswege für Passagiere und Güter, einschließlich der Zufahrtsstraßen und des Zugangs für Fußgänger; normal normal Sicherungs-, Signal- und Fernmeldeanlagen auf freier Strecke, auf Bahnhöfen und Rangierbahnhöfen, einschließlich der Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von elektrischem Strom für das Signalwesen und die Fernmeldeanlagen, die zu den vorgenannten Anlagen gehörenden Gebäude, Gleisbremsen; normal normal Beleuchtungsanlagen für den Ablauf und die Sicherung des Verkehrs; normal normal Anlagen zur Umwandlung und Zuleitung von Strom für die elektrische Zugförderung: Unterwerke, Stromversorgungsleitungen zwischen Unterwerk und Fahrdraht, Fahrleitungen mit Masten, dritte Schiene mit Tragestützen; normal normal Dienstgebäude des Wegedienstes, einschließlich eines Teils der Anlagen für die Erhebung von Beförderungsentgelten. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Eisenbahnanlagen umfassen verschiedene Einrichtungen, die zu Haupt- und Nebengleisen gehören.
- Ausgenommen sind Gleise in Ausbesserungswerken, Bahnbetriebswerken und Lokomotivschuppen sowie private Gleisanschlüsse.
- Zu den Anlagen zählen Grundstücke, Bahnkörper, Personenbahnsteige, Laderampen, Kunstbauten wie Brücken und Tunnel sowie Gleiskreuzungen.
- Auch Sicherungs-, Signal- und Fernmeldeanlagen sowie Beleuchtungsanlagen für den Verkehr sind Teil der Eisenbahnanlagen.
- Zudem gehören Zugangswege für Passagiere und Güter sowie Dienstgebäude des Wegedienstes zu den Eisenbahnanlagen.